Nebenangebot

Ein Nebenangebot liegt vor, wenn ein Bieter mit seinem Angebot inhaltlich von den vom Auftraggeber in dessen Verdingungsunterlagen vorgegebenen Leistungen abweicht, soweit es sich nicht nur um eine Abweichung von den technischen Spezifikationen im Sinne des § 21 Nr. 2 VOB/A handelt.

Leistungsverzeichnis

Wichtiger Bestandteil einer Ausschreibung. Hierin werden die einzelnen Leistungen eines Projektes eindeutig definiert. Das Leistungsverzeichnis kann aus Dokumenten und Plänen bestehen und im Rahmen einer Ausschreibung vom Bieter angefordert werden. Das Leistungsverzeichnis ist Grundlage für die Preiskalkulation bei Angebotserstellung.

Inhouse-Vergabe

Der Begriff Inhouse-Vergabe bezeichnet im Vergaberecht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages durch einen öffentlichen Auftraggeber an einen Dritten, z. B. ein Unternehmen, das von diesem öffentlichen Auftraggeber „beherrscht“ wird. „Beherrscht“ bedeutet hier, dass kein privatwirtschaftlicher Anteilseigner beteiligt sein darf, aber jedoch z. B. mehrere Kommunen.

HOAI

Die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure bestimmt die Höhe des Vergütungsanspruches, der einem Architekten gegenüber dem Bauherren zusteht. Sie ist eine Rechtsverordnung und damit geltendes Recht, d.h. sie ist ohne explizite Erwähnung im Architektenvertrag allgemeinverbindlich.

Freihändige Vergabe

Bei der Freihändigen Vergabe werden Leistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben. Der Auftraggeber verhandelt (ggfs. nach formloser Angebotseinholung) nur mit einem ausgewählten Unternehmen. Die Freihändige Vergabe soll nur in Ausnahmefällen stattfinden, wenn die Öffentliche oder Beschränkte Ausschreibung nicht sinnvoll ist, insbesondere bei dringenden Leistungen im Eilfall, aus Gründen der Geheimhaltung oder wenn für die Leistung aus besonderen Gründen nur ein Unternehmen in Betracht kommt. Bei fehlender Marktübersicht kann ein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorausgehen.

Fortgeschrittene elektronische Signatur

Die fortgeschrittene elektronische Signatur basiert auf einem personenbezogenen Softwarezertifikat, welches von einer vertrauenswürdigen Instanz (Trustcenter) ausgestellt wird. Nach Überprüfung der persönlichen Daten des Antragstellers (Name, Adresse, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse, Ausweiskopie) erfolgt die Freischaltung der fortgeschrittenen Signatur im Verzeichnisdienst des Trustcenters.

Bei der fortgeschrittenen Signatur muss der Signaturschlüssel folgende Anforderungen erfüllen:

  • ausschließlich dem Signaturschlüssel-Inhaber zugeordnet sein,
  • die Identifizierung des Signaturschlüssel-Inhabers ermöglichen,
  • mit Mitteln erzeugt werden, die der Signaturschlüssel-Inhaber unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann, und
  • bei Signierung von Daten sicherstellen, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann

eVergabe

Unter eVergabe (elektronische Vergabe) wird die Durchführung öffentlicher Ausschreibungen und Vergaben im volldigitalen Verfahren ohne Medienbrüche verstanden. Von der Erstellung der Unterlagen über die Bekanntmachung der Ausschreibung bis zur Auswertung der Angebote und Zuschlagserteilung wird der gesamte Prozess elektronisch abgebildet und gesichert.