Fortgeschrittene elektronische Signatur

Die fortgeschrittene elektronische Signatur basiert auf einem personenbezogenen Softwarezertifikat, welches von einer vertrauenswürdigen Instanz (Trustcenter) ausgestellt wird. Nach Überprüfung der persönlichen Daten des Antragstellers (Name, Adresse, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse, Ausweiskopie) erfolgt die Freischaltung der fortgeschrittenen Signatur im Verzeichnisdienst des Trustcenters.

Bei der fortgeschrittenen Signatur muss der Signaturschlüssel folgende Anforderungen erfüllen:

  • ausschließlich dem Signaturschlüssel-Inhaber zugeordnet sein,
  • die Identifizierung des Signaturschlüssel-Inhabers ermöglichen,
  • mit Mitteln erzeugt werden, die der Signaturschlüssel-Inhaber unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann, und
  • bei Signierung von Daten sicherstellen, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann

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