HOAI

Die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure bestimmt die Höhe des Vergütungsanspruches, der einem Architekten gegenüber dem Bauherren zusteht. Sie ist eine Rechtsverordnung und damit geltendes Recht, d.h. sie ist ohne explizite Erwähnung im Architektenvertrag allgemeinverbindlich.