Freihändige Vergabe

Bei der Freihändigen Vergabe werden Leistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben. Der Auftraggeber verhandelt (ggfs. nach formloser Angebotseinholung) nur mit einem ausgewählten Unternehmen. Die Freihändige Vergabe soll nur in Ausnahmefällen stattfinden, wenn die Öffentliche oder Beschränkte Ausschreibung nicht sinnvoll ist, insbesondere bei dringenden Leistungen im Eilfall, aus Gründen der Geheimhaltung oder wenn für die Leistung aus besonderen Gründen nur ein Unternehmen in Betracht kommt. Bei fehlender Marktübersicht kann ein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorausgehen.

Fortgeschrittene elektronische Signatur

Die fortgeschrittene elektronische Signatur basiert auf einem personenbezogenen Softwarezertifikat, welches von einer vertrauenswürdigen Instanz (Trustcenter) ausgestellt wird. Nach Überprüfung der persönlichen Daten des Antragstellers (Name, Adresse, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse, Ausweiskopie) erfolgt die Freischaltung der fortgeschrittenen Signatur im Verzeichnisdienst des Trustcenters.

Bei der fortgeschrittenen Signatur muss der Signaturschlüssel folgende Anforderungen erfüllen:

  • ausschließlich dem Signaturschlüssel-Inhaber zugeordnet sein,
  • die Identifizierung des Signaturschlüssel-Inhabers ermöglichen,
  • mit Mitteln erzeugt werden, die der Signaturschlüssel-Inhaber unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann, und
  • bei Signierung von Daten sicherstellen, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann