3-teiliger Live-Online-Zertifikatslehrgang zum/zur eVergabe-Manager/in

Vergaberecht und Vergabetraining für Anfänger

Die öffentliche Auftragsvergabe ist ein zentraler Bestandteil des wirtschaftlichen Handelns im öffentlichen Sektor. Sie dient nicht nur dazu, die Bedarfe der öffentlichen Hand effizient und wirtschaftlich zu decken, sondern auch dazu, einen fairen und transparenten Wettbewerb sicherzustellen – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Doch der Weg zur erfolgreichen Vergabe ist oft komplex: Gesetzliche Vorschriften, formal strukturierte Abläufe und die Einführung der elektronischen Vergabe stellen gerade Einsteiger und Quereinsteiger vor große Herausforderungen. Wie bereitet man Vergabeverfahren rechtssicher vor? Welche Abläufe und Fristen sind einzuhalten? Und wie funktioniert die eVergabe in der Praxis?

Unser 3-teiliger Live-Online-Zertifikatslehrgang „Vergaberecht und Vergabetraining für Anfänger“ gibt Ihnen Antworten auf all diese Fragen und vermittelt Ihnen praxisnahes Wissen, mit dem Sie Ihre Aufgaben im Vergabewesen souverän und erfolgreich meistern können.

Werden Sie in drei interaktiven Modulen zum/zur zertifizierten eVergabe-Manager/in!

IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK:

  • Komplett online: Drei Vormittage, jeweils 09:00–12:15 Uhr – lernen Sie bequem von zu Hause oder vom Büro.
  • Umfassend geschult: Sie erhalten praxisnahes Wissen zu den Grundlagen des Vergaberechts, dem rechtssicheren Verfahrensablauf und dem Abschluss von Vergabeverfahren.
  • Praxisnah: Übungen direkt im Demoprogramm subreport ELViS und anhand realistischer Fallbeispiele.
  • Sicher: Schritt-für-Schritt-Anleitung für rechtssichere Vergabeverfahren.
  • Nachhaltig: Hausaufgaben zur Vertiefung mit Lernkontrolle und Musterlösungen.
  • Zertifiziert: Abschlussprüfung mit offizieller Bescheinigung als eVergabe-Manager/in – Ihr Vorteil für die Karriere.

WER PROFITIERT VOM LEHRGANG?

Dieser Kurs ist ideal für Einsteiger und Quereinsteiger im Vergabewesen, die rechtliche Unsicherheiten abbauen und fundiertes Basiswissen im Vergaberecht sowie zur eVergabe erlangen möchten.

IHR EXPERTENTEAM:

Katharina Strauß ist Fachanwältin für Vergaberecht und Verwaltungsrecht bei der Kanzlei KUNZ Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Sie ist Expertin von Bau-, Planungs- und Lieferleistungen, betreut europaweite und nationale Vergabeverfahren und ist Mitglied des Fachprüfungsausschusses Vergaberecht der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesbezirk Koblenz. Sie veröffentlicht regelmäßig praxisnahe Beiträge und unterstützt bei Seminaren und Schulungen.

Dennis Klaes ist seit über 7 Jahren Vertriebsmanager in der Abteilung „Vertrieb Auftraggeber“ bei der subreport Verlag Schawe GmbH und Experte für das eVergabe-System subreport ELViS. Er verfügt über langjährige Erfahrungen bei der Einführung und Schulung des Systems – sowohl auf der Seite der Auftraggeber als auch auf der Seite der Bewerber/Bieter. Er führt darüber hinaus Workshops, Vorträge und Präsentationen zur elektronischen Vergabe durch.

Drei aufeinander aufbauende Online-Unterrichtsblöcke mit anschließender Online-Abschlussprüfung:

Di., 14.04.26, 09:00 – 12:15 Uhr – Block 1 Grundlagen
Di., 21.04.26, 09:00 – 12:15 Uhr
– Block 2 Verfahrensablauf
Di., 28.04.26, 09:00 – 12:15 Uhr
– Block 3 Abschluss des Verfahrens
Di., 05.05.26, 10:00 – 11:00 Uhr
– Abschlussprüfung mit Zertifikat

Agenda zum Download

TEILNAHMEGEBÜHR:

Die Teilnahmegebühr des gesamten Live-Online-Zertifikatslehrganges beträgt 1.479,00 EUR zzgl. der ges. MwSt. pro Teilnehmenden.

Der Preis beinhaltet:

  • drei aufeinander aufbauende Online-Unterrichtsblöcke mit anschließender Online-Abschlussprüfung
  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Skripte zur Rechtsprechung mit Anlagen (u.a. Regelfälle, Beispiele, Lösungsansätze)
  • Ergebnis-Besprechung und Lösungen zu Hausaufgaben
  • Aufzeichnungen der Lehrgänge im Nachgang der Unterrichtsblöcke (7 Tage für ALLE Teilnehmenden abrufbar)
  • Teilnahmebescheinigung bei Nichtbestehen bzw. ohne Ablegen einer Prüfung (mit zeitlichen und inhaltlichen Angaben)
  • Zertifikat zum/zur zertifizierten eVergabe-Manager/in nach erfolgreicher Abschlussprüfung

Live-Online-Seminar für Bieter I Von der Ausschreibungsrecherche bis zur Angebotsabgabe mit subreport ELViS (UVgO/VOL/A)

Sie möchten an öffentlichen Ausschreibungen im Liefer- und Dienstleistungsbereich teilnehmen, sind aber unsicher, wie die elektronische Vergabe funktioniert?
In diesem kompakten Live-Online-Seminar zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie mit subreport ELViS erfolgreich an Vergabeverfahren nach UVgO oder VOL/A teilnehmen – von der Ausschreibungsrecherche bis zur rechtssicheren Angebotsabgabe.

Was Sie erwartet:

  • Ausschreibungen finden & verstehen: So recherchieren Sie gezielt nach passenden Aufträgen im Liefer- und Dienstleistungsbereich (UVgO/VOL/A).
  • Elektronische Angebotsabgabe mit subreport ELViS: Schritt-für-Schritt-Anleitung – von der Vorbereitung bis zur rechtssicheren Abgabe.
  • Wichtige Vergabeanforderungen kennen: Signatur, Textform, Verschlüsselung, Rollenverteilung – was Sie wirklich beachten müssen.
  • Praxistipps & Live-Fragerunde: Antworten auf typische Bieterfragen, direkt von einem erfahrenen ELViS-Experten.

Für wen ist das Seminar geeignet?

Ideal für Einsteiger und gelegentliche Nutzer.
Sie erhalten alle wichtigen Grundlagen der elektronischen Vergabe – verständlich erklärt und sofort anwendbar.

Ihre Referenten:

Thomas Schipper und Sebastian Ernst, beide Vertriebsmanager bei subreport, begleiten Sie durch das Seminar und teilen ihr Praxiswissen aus zahlreichen Bieterschulungen.

Interaktiv & live:

Nutzen Sie die Chatfunktion oder stellen Sie Ihre Fragen direkt per Mikrofon oder Webcam. Der direkte Austausch mit den Experten ist ausdrücklich erwünscht.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

✔️ Übersichtliche Einführung in die eVergabe mit subreport ELViS
✔️ Schritt-für-Schritt-Anleitung für den gesamten Angebotsprozess
✔️ Praktische Tipps für mehr Erfolg bei öffentlichen Ausschreibungen
✔️ Direkter Kontakt zu erfahrenen eVergabe-Experten

Jetzt anmelden und sicher in den digitalen Vergabeprozess starten!

Programminhalte:

Agenda zum Download

Online-Veranstaltungs-Tool:
Für die Online-Veranstaltung nutzen wir das browserbasierte und DSGVO-konforme Tool der Firma ClickMeeting. Ihre Zugangsdaten zum Online-Seminarraum erhalten Sie rechtzeitig 2-3 Tage vor der Veranstaltung. Eine Anleitung zur Teilnahme am Veranstaltungstag finden Sie hier.

Wann:
Donnerstag, 19.03.2026
10:00 – 12:15 Uhr

Teilnahmegebühr:
105,00 Euro pro Teilnehmenden zzgl. der ges. MwSt.
Der Preis beinhaltet die Aufzeichnung des Live-Online-Seminars (7 Tage für ALLE Teilnehmenden abrufbar), Seminarfolien sowie eine Teilnahmebescheinigung.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Marketing / Öffentlichkeitsarbeit

Daniela Hammami

Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 (0) 221 985 78-28
Fax: +49 (0) 221 985 78-66
E-Mail: Daniela Hammami

Joelina Koch

Marketing
Tel.: +49 (0) 221 985 78-60
Fax: +49 (0) 221 985 78-66
E-Mail: Joelina Koch

 

Daniel Schulte

Marketing & Produktkoordination
Tel.: +49 (0) 221 985 78-68
Fax: +49 (0) 221 985 78-66
E-Mail: Daniel Schulte

Ragnhild Lübbe

Marketing & Personal
Tel.: +49 (0) 221 985 78-34
Fax: +49 (0) 221 985 78-66
E-Mail: Ragnhild Lübbe

 

Veröffentlicht unter Team

Vertrieb Auftraggeber / Vertrieb Unternehmen

Felix Hinske

Vertriebsmanager
Tel.: +49 (0) 221 985 78-38
Fax: +49 (0) 221 985 78-66
E-Mail: Felix Hinske

Oliver Schulze

Vertriebsmanager
Tel.: +49 (0) 221 985 78-23
Fax: +49 (0) 221 985 78-66
E-Mail: Oliver Schulze

Oliver Bonato

Vertriebsmanager
Tel.: +49 (0) 221 985 78-30
Fax: +49 (0) 221 985 78-66
E-Mail: Oliver Bonato

Sebastian Ernst

Vertriebsmanager
Tel.: +49 (0) 221 985 78-19
Fax: +49 (0) 221 985 78-66
E-Mail: Sebastian Ernst

Engin Sarikan

Vertriebsmanager
Tel.: +49 (0) 221 985 78-25
Fax: +49 (0) 221 985 78-66
E-Mail: Engin Sarikan

Oliver Müller

Vertriebsmanager
Tel.: +49 (0) 221 985 78-56
Fax: +49 (0) 221 985 78-66
E-Mail: Oliver Müller

Andreas Hoernel

Vertriebsmanager
Tel.: +49 (0) 221 985 78-29
Fax: +49 (0) 221 985 78-66
E-Mail: Andreas Hoernel

Heike Scheerer

Vertriebsmanagerin
Tel.: +49 (0) 221 985 78-51
Fax: +49 (0) 221 985 78-66
E-Mail: Heike Scheerer

Stefan Ehl

Vertriebsmanager
Tel.: +49 (0) 221 985 78-58
Fax: +49 (0) 221 985 78-66
E-Mail: Stefan Ehl

Thomas Schipper

Vertriebsmanager
Tel.: +49 (0) 221 985 78-47
Fax: +49 (0) 221 985 78-66
E-Mail: Thomas Schipper

Stefan Jendrusch

Vertriebsmanager
Tel.: +49 (0) 221 985 78-33
Fax: +49 (0) 221 985 78-66
E-Mail: Stefan Jendrusch

Dennis Klaes

Vertriebsmanager
Tel.: +49 (0) 221 985 78-43
Fax: +49 (0) 221 985 78-66
E-Mail: Dennis Klaes

 

Rainer Wirtz

Vertriebsmanager
Tel.: +49 (0) 221 985 78-31
Fax: +49 (0) 221 985 78-66
E-Mail: Rainer Wirtz

 

Veröffentlicht unter Team

Vorabinformation

Nach § 101a GWB Abs. 1, Satz 1 hat der Auftraggeber die betro ffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

VOL

Die VOL ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen. VOL/A enthält allgemeine Bestimmungen für die Vergabe der Leistung und VOL/B allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen.

Textform

Die Textform hat im Vergaberecht seit einiger Zeit die Schriftform abgelöst. Die Einführung dieses neuen Formtyps der lesbaren, unterschriftslosen Erklärung hatte die Vereinfachung der elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren zum Ziel. Gleichzeitig sollten damit auch Vorbehalte gegenüber der E-Vergabe abgebaut werden. Die E-Vergabe war bis zu diesem Zeitpunkt mit der Verwendung der elektronischen Signatur verknüpft, die als zu teuer, fehleranfällig, und anwenderunfreundlich galt.

Der sicher wichtigste Anwendungsfall der Textform im Vergaberecht ist die Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote in Textform (§ 53 Abs. 1 VgV, § 38 Abs. 1 UVgO). Die Textform stellt hierbei nunmehr den Standard dar. Lediglich in den Ausnahmefällen, in denen die zu übermittelnden Daten erhöhte Anforderungen an die Sicherheit stellen, kann noch die Verwendung der elektronischen Signatur vorgesehen werden (§ 53 Abs. 3 VgV,  § 38 Abs. 6 UVgO).
Daneben findet sich die Textform aber auch bei der Dokumentation des Vergabeverfahrens, der Anfertigung des Vergabevermerks, der Unterrichtung der Bewerber und Bieter seitens des öffentlichen Auftraggebers über seine Entscheidungen zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung und der Zuschlagserteilung (§ 62 Abs. 2 VgV) und der Informationspflicht gegenüber den Bietern und Bewerbern im Zusammenhang mit der Aufhebung von Vergabeverfahren (§ 63 Abs. 2 VgV).

Damit stellt sich in der Praxis jetzt die Frage, wie beispielsweise ein Angebot in Textform konkret auszusehen hat.

Was ist unter Textform zu verstehen?
Eine Legaldefinition der Textform findet sich in § 126b BGB. Dort heißt es,
Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das

  1. es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und
  2. geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.

Was sind die Voraussetzungen der Textform?

1. Lesbare Erklärung auf einem dauerhaftem Datenträger

2. Nennung der Person des Erklärenden

1. Lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger

Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Geeignete Datenträger sind danach auch elektronische Speichermedien, soweit es diese ermöglichen, die gespeicherten Daten mit Hilfe von Anwendungsprogrammen (in Schriftzeichen) lesbar zu machen und der Datenträger geeignet ist, die Erklärung dauerhaft festzuhalten (Einsele in MüKoBGB § 126b BGB Rn. 4).

Die Verkörperung der Erklärung auf einer Festplatte genügt hier ebenso wie die Speicherung auf USB-Stick, CD-ROM, DVD, Diskette oder als E-Mail, während die bloße Speicherung im Festplatten-Cache das Merkmal der Dauerhaftigkeit richtigerweise nicht erfüllt (Einsele in MüKoBGB, §126b BGB Rn 6).

2. Nennung der Person des Erklärenden

Nach dem Sinn der Formvorschriften geht es bei dieser Voraussetzung um die Erkennbarkeit derjenigen Person, der die Erklärung zugerechnet werden soll. Im Vergabeverfahren wird mittels Textform ein Angebot abgegeben. Es muss dabei erkennbar sein, wem das Angebot zuzurechnen ist. Handelt es sich hierbei um eine natürlichen Personen, ist deren Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname („Firma“ im handelsrechtlichen Sinn) und die Rechtsform.

Wird das Angebot durch einen Mitarbeiter oder Vertreter des Bieters abgegeben, kann zusätzlich die Nennung dessen Namens gefordert werden. An der Benennung des konkreten Vertreters und damit der Möglichkeit, dessen Vertretungsmacht wenigstens einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen, besteht seitens des öffentlichen Auftraggebers ein berechtigtes Interesse, da es im Ergebnis des Vergabeverfahrens zu Abschluss eines Vertrags kommt.

Gleichgültig ist, wo der Name des Erklärenden genannt wird. Möglich ist also eine Nennung in einer faksimilierten Unterschrift, aber etwa auch im Kopf oder Inhalt der Erklärung. Die Nennung des Erklärenden verlangt nicht notwendigerweise die Nennung seines Nachnamens; vielmehr reicht auch die Nennung eines Vor- oder Spitznamens (bzw. Pseudonym) in der Erklärung aus, sofern dadurch im konkreten Fall auf Grund der zwischen den Parteien bestehenden Beziehungen die Person des Erklärenden mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar ist (Einsele in MüKoBGB, §126b BGB Rn 7). Eine handschriftliche eigenstände Unterschrift ist nicht erforderlich.

Ob die Erklärung vollständig und rechtlich bindend ist, muss auch bei der Textform muss erkennbar sein. Die Kenntlichmachung des Abschlusses der Erklärung kann auf verschiedene Weise erfolgen, etwa durch die Nennung des Namens am Textende, ein Faksimile, eine eingescannte Unterschrift, den Zusatz „Diese Erklärung ist nicht unterschrieben“, aber auch durch eine Datierung oder eine Grußform (Einsele in MüKoBGB, §126b BGB Rn 8).

 

Stand: Februar 2019
Verfasser: Steffen Müller
Quelle: https://www.abz-bayern.de/abz/inhalte/Aktuelles/thema-des-monats2/februar-2019-die-textform-im-vergaberecht.html#_ftnref1

eForms

Ab dem 25. Oktober 2023 sind eForms in Deutschland verpflichtend für die Veröffentlichung von EU-weiten Auftrags- und Vergabebekanntmachungen. Am 23. August 2023 wurden die deutschen Vergaberechtsregelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 angepasst, und es wurde keine Übergangsphase vorgesehen. Die Umstellung erfolgte unmittelbar am 24. auf den 25. Oktober. Diese Einführung von eForms markiert die umfangreichsten Anpassungen in EU-weiten Vergabeverfahren seit der Umsetzung der Oberschwellenreform im Jahr 2016.

eForms sind neue elektronische Standardformulare für die Veröffentlichung europäischer Auftrags- und Vergabebekanntmachungen. Technisch betrachtet bestehen eForms-Bekanntmachungen aus vom Auftraggeber ausgefüllten Datenfeldern. Mit den eForms vollzieht die Europäische Union einen Wechsel von der bisherigen Darstellung der Bekanntmachungs-Daten in Standardformularen hin zu einer rein technischen Beschreibung der zu veröffentlichenden Informationen.

Zusätzlich wurde ein neuer Übermittlungsweg für die Bekanntmachungen etabliert. Statt der direkten Kommunikation mit der TED-Schnittstelle erfolgt die Übermittlung künftig über den “Datenservice Öffentlicher Einkauf”, der aus drei technischen Komponenten besteht: Vermittlungsdienst, eSender-Hub und Bekanntmachungsservice (BKMS). Die Auftraggeber übermitteln ihre Bekanntmachungen im eForms-DE-Format über die Vergabeplattform zunächst an den Vermittlungsdienst, wo sie validiert werden. Oberschwellige Bekanntmachungen werden im Anschluss an den eSender-Hub übermittelt, der die Konvertierung vom eForms-DE-Format in das für Oberschwellenvergaben erforderliche eForms-EU-Format durchführt, bevor sie an TED weitergeleitet werden. Dies stellt die Einführung eines Vermittlungssystems mit einem nationalen eSender dar.

Die Einführung von eForms in Deutschland bedeutet eine signifikante Modernisierung und Standardisierung von EU-weiten Vergabeverfahren sowie eine Umstellung auf ein zeitgemäßes und effizientes System für die Übermittlung von Bekanntmachungen.

Muster-Eigenerklärungen wegen Russland-Sanktionen

Für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren ab Erreichen der EU-Schwellenwerte haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK, Rundschreiben vom 14.4.2022, Az.: 2006/000#1) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB, Rundschreiben vom 14.4.2022, Az.: BWI7-7049/2#1) Muster von Eigenerklärungen zur Vorlage durch Bewerber und Bieter zur Verfügung gestellt. Seit dem 9.4.2022 gilt wegen des unmittelbar geltenden Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ein Zuschlagsverbot für noch nicht erteilte öffentliche Aufträge im Oberschwellenbereich, die im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen stehen.

Muster-Eigenerklärung des BMWK

Muster-Eigenerklärung des BMWSB