Inhouse-Vergabe

Der Begriff Inhouse-Vergabe bezeichnet im Vergaberecht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages durch einen öffentlichen Auftraggeber an einen Dritten, z. B. ein Unternehmen, das von diesem öffentlichen Auftraggeber „beherrscht“ wird. „Beherrscht“ bedeutet hier, dass kein privatwirtschaftlicher Anteilseigner beteiligt sein darf, aber jedoch z. B. mehrere Kommunen.