Freihändige Vergabe

Bei der Freihändigen Vergabe werden Leistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben. Der Auftraggeber verhandelt (ggfs. nach formloser Angebotseinholung) nur mit einem ausgewählten Unternehmen. Die Freihändige Vergabe soll nur in Ausnahmefällen stattfinden, wenn die Öffentliche oder Beschränkte Ausschreibung nicht sinnvoll ist, insbesondere bei dringenden Leistungen im Eilfall, aus Gründen der Geheimhaltung oder wenn für die Leistung aus besonderen Gründen nur ein Unternehmen in Betracht kommt. Bei fehlender Marktübersicht kann ein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorausgehen.

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