Was stört, was hilft? – E-Government ganz praktisch betrachtet

Quelle: Behörden Spiegel

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Der Behörden Spiegel ist Medienpartner der ESG

(BS/gg) Auf Initiative der European Society for eGovernment (ESG) diskutierten Mitte April zahlreiche Experten und Interessierte über ein zeitgemäßes und leistungsfähiges E-Government. So beeindruckend die Kulisse im 13. Stock eines der Kranhäuser des Kölner Rheinauhafens war, so facettenreich, praxisorientiert und offen verlief dann auch die Diskussion.

“Deutschland braucht eine Abkehr vom Aufbau eigener behördlicher Kommunikationsinfrastrukturen”, ist sich Dr. Sönke Schulz, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, sicher. Es würden sich nur Angebote und Dienste durchsetzen, die sowohl für E-Commerce als auch für E-Government eingesetzt werden könnten. “Die klassische Briefkommunikation war ja schließlich auch übergreifend angelegt”, gibt Dr. Schulz zu Bedenken. Zudem sei es wichtig, die elektronische Kommunikation zum Normalfall und Ausgangspunkt gesetzlicher Regelungen zu machen. “Viele Regelungen, auch das E-Government-Gesetz, basieren auf dem Grundgedanken Papier gleich Original. Dies muss dringend überwunden werden”, forderte Dr. Schulz.

Martin G. Löhe vom Fraunhofer-Institut FOKUS sieht im EGovernment-Gesetz die kurzen Innovationszyklen der IT nicht hinreichend berücksichtigt. Er kritisierte das Fehlen von Technikneutralität, eines Evaluationsrahmens und einer Experimentierklausel.

Dr. Markus Brakmann, Referent im Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, ist es wichtig, dass E-Government interdisziplinär umgesetzt wird. “In vielen Fällen können wesentliche Effizienzgewinne erst durch Veränderungen in den Verwaltungsprozessen erzielt werden”, so Dr. Brakmann. Hierzu sei ein enges Zusammenwirken von Fachabteilung, IT-Abteilung, Organisation und Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. “In der externen Kommunikation wird ein ganzheitlicher und kundenorientierter Ansatz im E-Government zunehmend wichtiger. Vor diesem Hintergrund muss die verstärkte Kooperation mit anderen Verwaltungen gesucht werden”, erklärte Dr. Brakmann weiter.

Für Frithjof Kühn, Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, stellen die Angebote des E-Governments derzeit noch ein Zusatzangebot neben den klassischen Wegen des Verwaltungshandelns dar. “Ein Nutzungswandel braucht Zeit und muss über das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage über einen längeren Zeitraum erfolgen.” Doch auch den finanziellen Aspekt hat der Landrat im Blick. “Die Einführung von effizienten E-Government-Strukturen und -Verfahren kann im Einzelfall hohe Anfangsinvestitionen erfordern. Hier dürfen politische Vorgaben die Leistungsfähigkeit der Behörden nicht überfordern”, forderte Kühn. Andererseits müssten bei positiver Prüfung entsprechende Mittel von der Politik bereitgestellt werden.

Angesichts der zahlreichen und lebhaften Diskussionen um das E-Government-Gesetz, war Dr. Georg Thiel, Ständiger Vertreter der Abteilungsleiterin O im Bundesinnen-ministerium, u. a. ein Aspekt ganz wichtig: “Das E-Government-Gesetz schafft Klarheit”, so Dr. Thiel. Das Gesetz gebe die notwendige Rechtssicherheit, um E-Government in die Alltagspraxis umsetzen zu können, denn es kläre viele Fragen. Welche Alternativen zur persönlichen Unterschrift des Bürgers sind zulässig? Was ist zu beachten, wenn statt Papierakten zukünftig elektronische Akten geführt werden? Welche Technik muss die Behörde anschaffen? “Damit baut das Gesetz entscheidende Hürden ab, die der breiten Anwendung von E-Government allzu oft noch im Wege stehen”, erklärte Dr. Thiel weiter.

Ein Ende der Diskussionen über das Thema, das machte die rege Beteiligung des Publikums im Rahmen der Veranstaltung deutlich, wird auch und gerade durch die Verabschiedung des E-Government-Gesetzes nicht erreicht werden. Und das ist auch gut so.