Vorinformation

Die sog. Vorinformation ist eine dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgeschaltete Mitteilung über die beabsichtigte Vergabe eines Auftrags. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorinformation im EU-Amtsblatt bei Überschreitung des EU-Schwellenwertes zu veröffentlichen.

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