Ergänzende Vertragsbedingungen gelten für eine Gruppe gleichgelagerter Einzelfälle, z.B. für Softwareerstellung und können Auswirkungen auf die Angebotskalkulation haben. Sie sollten sowohl juristisch als auch kaufmännisch geprüft werden.
EU-Supplement
Beilage zum Amtsblatt der Europäischen Union, das über Ausschreibungen informiert, die über dem Schwellenwert der EU liegen.
EU-Schwellenwert
Die EU-Schwellenwerte werden mit Wirkung zum 01.01.2026 leicht gesenkt. Am 23.10.2025 wurden die EU-Schwellenwerte für 2026/27 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht.
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden: 140.000 EUR (bisher: 143.000 EUR)
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 216.000 EUR (bisher: 221.000 EUR)
- Liefer- und Dienstleistungsauftrge von Sektorenauftraggebern: 432.000 EUR (bisher: 443.000 EUR)
- Bauaufträge: 5.404.000 EUR (bisher: 5.538.000 EUR)
- Konzessionsvergaben: 5.404.000 EUR (bisher: 5.538.000 EUR)
Gem. Art. 6 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU legt die Kommission alle zwei Jahre die Schwellenwerte mit Wirkung zum 1. Januar neu fest. Die vorgenannten „neuen“ Schwellenwerte gelten daher für die Jahre 2026 und 2027.
EU-Ausschreibungen
Ausschreibungen über dem EU-Schwellenwert
Eröffnungstermin
Beim sogenannten Eröffnungstermin werden alle bis dahin eingegangenen Angebote für eine Ausschreibung geöffnet. Ein Eröffnungstermin ist im Gegensatz zum Submissionstermin nicht öffentlich.
Elektronische Signatur
Um elektronisch zu unterschreiben, benötigt jeder Absender einen öffentlichen und einen privaten Schlüssel: Public und Private Key. Beim Versenden einer E-Mail signiert der Absender diese mit seinem privaten Schlüssel, dem elektronischen Pendant zur “echten” Unterschrift. Der Empfänger erkennt die Echtheit des Absenders, indem er die Signatur mit dem öffentlichen Schlüssel des Absenders überprüft. Lässt sich die Unterschrift so verifizieren, ist die Nachricht eindeutig vom Absender und außerdem nach dem Signieren nicht mehr geändert worden. Das eIDAS Durchführungsgesetzt definiert vier Arten von elektronischen Signaturen: die fortgeschrittene elektronische Signatur, die qualifizierte elektronische Signatur, das fortgeschrittene elektronische Siegel und das qualifizierte elektronische Siegel.
e-Government
Elektronic Government bezeichnet die digitale Unterstützung von Informationen, Kommunikation und Transaktion im Bereich der öffentlichen Verwaltung. e-Government bezieht sich sowohl auf den behördlichen Bereich als auch auf die Schnittstellen Verwaltung/Bürger und Verwaltung/Wirtschaft.
Digitale Signatur
Um digital zu unterschreiben, benötigt jeder Absender einen öffentlichen und einen privaten Schlüssel: Public und Private Key. Beim Versenden einer E-Mail signiert der Absender diese mit seinem privaten Schlüssel, dem elektronischen Pendant zur „echten“ Unterschrift. Der Empfänger erkennt die Echtheit des Absenders, indem er die Signatur mit dem öffentlichen Schlüssel des Absenders überprüft. Läßt sich die Unterschrift so verifizieren, ist die Nachricht eindeutig vom Absender und außerdem nach dem Signieren nicht mehr geändert worden.
BVB
Besondere Vertragsbedingungen des Auftraggebers können Auswirkungen auf die Angebotskalkulation haben und sollten sowohl juristisch als auch kaufmännisch geprüft werden.
Bundeshaushaltsordnung
Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) ist die Vorschriftenquelle für Ausschreibungen unterhalb des Schwellenwertes der EU.