EVB

Ergänzende Vertragsbedingungen gelten für eine Gruppe gleichgelagerter Einzelfälle, z.B. für Softwareerstellung und können Auswirkungen auf die Angebotskalkulation haben. Sie sollten sowohl juristisch als auch kaufmännisch geprüft werden.

EU-Schwellenwert

Die EU-Schwellenwerte werden mit Wirkung zum 01.01.2026 leicht gesenkt. Am 23.10.2025 wurden die EU-Schwellenwerte für 2026/27 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht.

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden: 140.000 EUR (bisher: 143.000 EUR)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 216.000 EUR (bisher: 221.000 EUR)
  • Liefer- und Dienstleistungsauftrge von Sektorenauftraggebern: 432.000 EUR (bisher: 443.000 EUR)
  • Bauaufträge: 5.404.000 EUR (bisher: 5.538.000 EUR)
  • Konzessionsvergaben: 5.404.000 EUR (bisher: 5.538.000 EUR)

Gem. Art. 6 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU legt die Kommission alle zwei Jahre die Schwellenwerte mit Wirkung zum 1. Januar neu fest. Die vorgenannten „neuen“ Schwellenwerte gelten daher für die Jahre 2026 und 2027.

Elektronische Signatur

Um elektronisch zu unterschreiben, benötigt jeder Absender einen öffentlichen und einen privaten Schlüssel: Public und Private Key. Beim Versenden einer E-Mail signiert der Absender diese mit seinem privaten Schlüssel, dem elektronischen Pendant zur “echten” Unterschrift. Der Empfänger erkennt die Echtheit des Absenders, indem er die Signatur mit dem öffentlichen Schlüssel des Absenders überprüft. Lässt sich die Unterschrift so verifizieren, ist die Nachricht eindeutig vom Absender und außerdem nach dem Signieren nicht mehr geändert worden. Das eIDAS Durchführungsgesetzt definiert vier Arten von elektronischen Signaturen: die fortgeschrittene elektronische Signatur, die qualifizierte elektronische Signatur, das fortgeschrittene elektronische Siegel und das qualifizierte elektronische Siegel.

e-Government

Elektronic Government bezeichnet die digitale Unterstützung von Informationen, Kommunikation und Transaktion im Bereich der öffentlichen Verwaltung. e-Government bezieht sich sowohl auf den behördlichen Bereich als auch auf die Schnittstellen Verwaltung/Bürger und Verwaltung/Wirtschaft.

Digitale Signatur

Um digital zu unterschreiben, benötigt jeder Absender einen öffentlichen und einen privaten Schlüssel: Public und Private Key. Beim Versenden einer E-Mail signiert der Absender diese mit seinem privaten Schlüssel, dem elektronischen Pendant zur „echten“ Unterschrift. Der Empfänger erkennt die Echtheit des Absenders, indem er die Signatur mit dem öffentlichen Schlüssel des Absenders überprüft. Läßt sich die Unterschrift so verifizieren, ist die Nachricht eindeutig vom Absender und außerdem nach dem Signieren nicht mehr geändert worden.