EU-Schwellenwert

Im Oktober 2019 hatte die Kommission angekündigt, dass die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge zum 01.01.2020 turnusgemäß angepasst werden. Die geänderten Schwellenwerte wurden am 31.10.2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten ab dem 1.1.2020.

Die neuen Schwellenwerte wurden wie folgt festgelegt:

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden: 139.000 EUR (bisher: 144.000 EUR)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 214.000 EUR (bisher: 221.000 EUR)
  • Liefer- und Dienstleistungsauftrge von Sektorenauftraggebern: 428.000 EUR (bisher: 443.000 EUR)
  • Bauaufträge: 5.350.000 EUR (bisher: 5.548.000 EUR)
  • Konzessionsvergaben: 5.350.000 EUR (bisher: 5.548.000 EUR)

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