Teilnahmewettbewerb

In den vom zuständigen Bundesminister vorgeschriebenen Fällen geht bei Beschränkter Ausschreibung oder Freihändiger Vergabe zunächst ein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb voraus. Unternehmen werden hierbei öffentlich aufgefordert, ihre Teilnahme zu beantragen. Der öffentliche Auftraggeber wählt dann eine bestimmte Anzahl von Unternehmen aus, die er zur Abgabe von Angeboten auffordern will oder die bei der Freihändigen Vergabe in die Verhandlungen einbezogen werden.

Schreibe einen Kommentar