Qualifizierte elektronische Signatur

Eine qualifizierte elektronische Signatur ist gemäß § 2 Nr. 3 SigG eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die unter Verwendung einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt wurde und zum Zeitpunkt der Signaturerstellung auf einem gültigen qualifizierten Zertifikat beruht.

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