Private Public Partnership (bzw. Öffentlich-Private Partnerschaft). Allgemein wird mit PPP die Kooperation zwischen privaten Unternehmen (inkl. privaten Kapitals und Fachwissens) und Behörden zur Erfüllung staatlicher Aufgaben bezeichnet.
Private Public Partnership (bzw. Öffentlich-Private Partnerschaft). Allgemein wird mit PPP die Kooperation zwischen privaten Unternehmen (inkl. privaten Kapitals und Fachwissens) und Behörden zur Erfüllung staatlicher Aufgaben bezeichnet.