Die EU-Schwellenwerte werden mit Wirkung zum 01.01.2026 leicht gesenkt. Am 23.10.2025 wurden die EU-Schwellenwerte für 2026/27 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht.
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Neuer Schwellenwert |
Bisheriger Schwellenwert |
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| Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden |
140.000 € |
143.000 € |
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber |
216.000 € |
221.000 € |
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern |
432.000 € |
443.000 € |
| Bauaufträg |
5.404.000 € |
5.538.000 € |
| Konzessionsvergaben |
5.404.000 € |
5.538.000 € |
Gem. Art. 6 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU legt die Kommission alle zwei Jahre die Schwellenwerte mit Wirkung zum 1. Januar neu fest. Die vorgenannten „neuen“ Schwellenwerte gelten daher für die Jahre 2026 und 2027.