Verdingungsordnung

Regelwerk über die Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen in drei Formen: VOB (A und B ), VOL und VOF . Sie werden von den nichtstaatlichen Verdingungsausschüssen erarbeitet und verabschiedet, die sich aus Vertretern von Bund, Ländern, Gemeinden, kommunalen Spitzenverbänden, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften zusammensetzen.