Beschränkte Ausschreibung

Bei der Beschränkten Ausschreibung wird nur eine von vornherein begrenzte Zahl möglicher Anbieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Diese Aufforderung ist an mindestens drei Bewerber zu richten. Dabei ist das jeweilige weitere Vergabeverfahren (VOB, VOL, VOF) einzuhalten. Eine Beschränkte Ausschreibung soll nur dann erfolgen, wenn eine Öffentliche Ausschreibung unzweckmäßig ist, z.B. wenn die Leistung nur von einem Spezialisten ausgeführt werden kann, die Öffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis gebracht hat oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich wäre. Ihr geht im allgemeinen ein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb voraus.