Gemeinde Raisting

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25.02.2016

Sehr geehrter Herr Schipper,

schön, dass Sie unsere Ausschreibung im Auge hatten. Vielen Dank hierfür.

Am Tag der Submission war ich nicht im Haus, deshalb konnten Sie mich nicht erreichen. Wir haben zwei Angebote wie gewünscht in Papierform erhalten. Dies habe ich im Portal inzwischen nachgetragen. Mit der Erstellung der Niederschrift muss ich mich noch befassen – wir haben vor Ort jedoch eine Niederschrift (herkömmlich) erstellt. Derzeit sind die Unterlagen zur Erarbeitung eines Vergabevorschlages beim Ingeneurbüro. Sobald wir hier eine Stellungnahme haben, werden wir den Auftrag per GR-Beschluss vergeben. Die Benachrichtigung der Bieter kann dann ja wieder über subreport erfolgen…

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen nochmals für die freundliche, kompetente und prompte Unterstützung bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bedanken!!

Mit freundlichen Grüßen

Martin Höck
Erster Bürgermeister

Gemeinde Raisting
Kirchenweg 12
82399 Raisting
Tel. 08807/21439-11
Fax 08807/2143920
www.raisting.eu

Ausschreibungen des Kreises Limburg-Weilburg demnächst elektronisch

Quelle: Limburger Zeitung, März 2016

[18.03.2016] Der Landkreis Limburg-Weilburg wird zum 1. April die E-Vergabe einführen. Das heißt: Bekanntmachungen von Ausschreibungen und die Vergabeunterlagen werden in digitaler Form über die elektronische Plattform www.subreport-elvis.de bereitgestellt.

Zur Einführung des Verfahrens findet am Dienstag, 5. April, 18 Uhr, in der Aula der Theodor-Heuss-Schule in Limburg, Freiherr-vom-Stein-Platz-1, 2. OG, eine Informationsveranstaltung für Bieter beziehungsweise Bewerber statt. Zu dieser Veranstaltung sind alle interessierten heimischen Unternehmen eingeladen. Das Unternehmen Subreport wird die Vergabeplattform vorstellen und informiert über die verschiedenen Möglichkeiten aus Sicht der Bieter.

Darüber hinaus bietet der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft des Landkreises Limburg-Weilburg ab April eine sogenannte „E-Vergabe-ELVIS Sprechstunde“ an. Donnerstags von 14 Uhr bis 16 Uhr stehen die Kolleginnen und Kollegen für Fragen und Informationen rund um die E-Vergabe im Landkreis Limburg-Weilburg zur Verfügung. Termine können unter den Telefonnummern (06431) 296-366 oder -447 oder per E-Mail an Verwaltung.egw@limburg-weilburg.de vereinbart werden.

Praxis prescht vor

Quelle: Kommune21, Januar 2016

[12.1.2016] Die E-Vergabe hat mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts an Schwung gewonnen. Unabhängig davon ist die elektronische Beschaffung in etlichen deutschen Vergabestellen bereits seit Jahren Realität – weil sie sinnvoll und wirtschaftlich ist.

EU-weite Vergaben finden ab dem Jahr 2018 komplett papierlos statt. So sieht es der im Juli 2015 verabschiedete Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts vor. Bis April 2016 werden damit drei EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist laut Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel eine Wettbewerbsstärkung. Auf der neuen Grundlage sollen Vergabeverfahren schneller und effizienter durchgeführt werden.
Die neuen Richtlinien betreffen Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte und damit nur rund fünf Prozent aller Vergaben in Deutschland. Dennoch wird von ihnen eine weitere Dynamisierung des Themas E-Procurement erwartet. Denn warum sollte ein neuer Prozess, der für die europaweiten Ausschreibungen einzuführen ist, nicht ebenfalls für die nationalen Verfahren genutzt werden? Einhellig plädieren auch die kommunalen Spitzenverbände, die Auftragsberatungsstellen und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) dafür, die E-Vergabe ober- und unterschwellig parallel umzusetzen. Schließlich entlasten elektronische Beschaffung und Vergabe die öffentlichen Haushalte. Allein aus wirtschaftlicher Sicht bietet es sich daher an, nicht zwei Prozesse parallel vorzuhalten.

Vorteile für Bieter

Für die Bieter hätte eine Vereinheitlichung des nationalen und internationalen Prozederes große Vorteile. Denn viele von ihnen kennen keine EU-weiten Vergabeverfahren. Muss die Vergabestelle ihnen erst erklären, dass sie für Aufträge unter- und oberhalb der Schwelle unterschiedliche Verfahren anwenden müssen, führt das zu mehr Verwirrung als Verständnis. Daniel Zielke, Unternehmenssprecher bei Healy Hudson, dem Hersteller der Vergabe-Management-Lösung Deutsche eVergabe: „Die Bieter würden es angesichts der anstehenden Novellierung des Vergaberechts sicher begrüßen, dass auch für nationale Ausschreibungen unterhalb der Schwelle eine elektronische Veröffentlichungspflicht eingeführt wird.“ Bekanntmachungen müssten dann ebenso an das Internet-Portal bund.de weitergeleitet werden. Der Bieter hätte damit dann tatsächlich ein zentrales Rechercheportal für alle Ausschreibungen, die in Deutschland existieren. „Es werden heute bereits wesentlich mehr als die vielzitierten fünf Prozent aller Aufträge elektronisch vergeben“, hält Carsten Klipstein, Geschäftsführer vom Deutschen Vergabeportal (DTVP), fest. „Wenn es um die Auftragserteilung geht, mag der Wert stimmen, aber bei der elektronischen Bereitstellung von Vergabeunterlagen und Bieterkommunikation sind wir schon viel weiter.“

Kommunen sind interessiert

So könnten etwa die Kommunen in Brandenburg die zentrale Vergabeplattform des Landes mitnutzen und täten dies bereits fast vollständig. Die Stadt Mainz führte im Jahr 2001 die erste elektronische Ausschreibung in Deutschland durch und nutzte dafür die cloudbasierte Vergabeplattform subreport ELViS von Anbieter subreport. Die Wartezeit innerhalb einer Ausschreibung verkürzte sich durch deren Einsatz um insgesamt 16,5 Arbeitstage. Über die zusätzlich eingesetzte elektronische Einkaufslösung der Firma TEK-Service konnte die Kommune erstmals belastbare, elektronische Leistungsverzeichnisse erstellen, die dann über die Vergabeplattform subreport zur elektronischen Ausschreibung verbracht wurden. Auch die Stadt Dülmen hat bereits vor einigen Jahren auf die E-Vergabe mit der subreport-Plattform umgestellt. „Die kleinen, freihändigen Vergaben organisieren wir aber nicht über die Plattform, dafür wäre der Aufwand zu groß“, erklärt Carsten Hövekamp, Leiter der zentralen Vergabestelle in Dülmen. Bei Leistungsverzeichnissen unter 2.000 Euro verschickt Dülmen die Unterlagen nach wie vor per E-Mail an die Firmen und diese reichen ihre Angebote in Papierform ein.

Individuell passende Lösung

Ob eine Kommune eine reine Vergabeplattform oder ein umfassendes Vergabe-Management-System einführen sollte, hängt nicht von der Größe und Organisationsstruktur einer Vergabestelle oder der Anzahl der Ausschreibungen ab. Entscheidend ist, ob sich die Verwaltung durchgehend auf workflowgesteuerte Vorgänge einlassen will oder nicht. Sollen nur die Ausschreibungen elektronisch kommuniziert werden, dürfte ein Portal ausreichen. Möchte die Kommune hingegen die gesamte Verwaltungshierarchie inklusive Genehmiger, externer Stellen und Rechnungsprüfer sowie die Wertung der Angebote abbilden, ist eher ein Vergabe-Management-System erforderlich. Unter den Anwendern der modular aufgebauten Lösung von Healy Hudson gibt es Vergabestellen, die 600 Ausschreibungen im Jahr über das Portal veröffentlichen, andere mit nur 100 Ausschreibungen nutzen das erweiterte Management-System. Die E-Vergabe ist also nichts Neues für deutsche Kommunen.

Nachfrage nach E-Vergabe steigt

Im Zusammenhang mit der Überführung der EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht rückt das Thema bei den Vergabestellen aber noch einmal in den Vordergrund: Die Anbieter von E-Procurement-Lösungen registrieren eine steigende Nachfrage. „Wenn eine Vergabestelle die E-Vergabe für eine EU-weite Ausschreibung erst einmal eingeführt hat, liegt es nahe, das Verfahren künftig auch für nationale Ausschreibungen einzusetzen“, sagt Johannes Rother, Prokurist bei subreport. Auch Monika Schmidt von TEK-Service rechnet damit, dass die Entscheidungsträger in den Kommunen das Thema künftig stärker priorisieren und mit der Umsetzung entsprechender E-Procurement-Strategien beginnen werden. Beim DTVP beurteilt man den Beschleunigungseffekt der anstehenden Modernisierung in der breiten Masse eher verhalten. Der DTVP-Technologie-Partner cosinex hat Mitte 2015 in einer eigenen Erhebung festgestellt: Von den häufig behaupteten 30.000 Vergabestellen in Deutschland führen höchstens 10 bis 15 Prozent jedes Jahr ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, gingen dennoch viele Vergabestellen bereits freiwillig den elektronischen Weg. Auch der Marktplatz Deutsches Vergabeportal registriert ein steigendes Interesse der Vergabestellen nach Lösungen im Bereich E-Vergabe.

Herausforderungen für Anbieter

Für Carsten Hövekamp als langjährigen E-Procurement-Anwender dürfte sich durch die EU-Neuregelungen am bisherigen Prozedere nicht viel ändern. „Herausforderung für die Anbieter von E-Vergabe-Lösungen wird es sein, in ihren Lösungen nun einen offenen Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierung zu schaffen, so wie es die EU-Richtlinie vorsieht“, erklärt er. Vorteil der bisherigen Registrierung für den Leiter der Zentralen Vergabestelle in Dülmen: Die Vergabestelle hat damit einen Überblick, wer sich Unterlagen wirklich heruntergeladen hat und kann auch nachträgliche Änderungen in der Ausschreibung an die Bieter kommunizieren. Intention der EU-Richtlinie ist es jedoch, durch einen freien Zugang ohne Registrierung die Anzahl der elektronischen Angebote zu erhöhen. „Es wird eine Herausforderung für die Anbieter der E-Vergabe-Lösungen, dies zu realisieren“, so Hövekamp.

Frank Zscheile ist freier Journalist in München.

Stadt und Stadtentwässerungsbetriebe Peine führen E-Vergabe ein

Quelle: PEINER NACHRICHTEN, Dezember 2015

Ab dem 01. Januar 2016 gilt schrittweise Änderung für Unternehmen / Schriftliches Einreichen wird abgeschafft

Peine. Wichtig für Firmen: Die Stadt und die Stadtentwässerungsbetriebe Peine führen gleichzeitig ab dem 1. Januar 2016 bei neuen Aufträgen die elektronische Vergabe (E-Vergabe) ein.
Mit Modernisierung des europäischen Vergaberechts sind laut Stadt-Sprecherin Petra Neumann „auch alle öffentlichen Auftraggeber auf kommunaler Ebene verpflichtet, die
E-Vergabe bis zum 18. Oktober 2018 verbindlich einzuführen.“ Unter der E-Vergabe verstehe man die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren. Zum Beispiel würden in Kürze die Vergabe- und Vertragsunterlagen für die Trockenbauarbeiten in der Hainwaldschule in Vöhrum und die Roh- und Abrissarbeiten im Bereich der Grundschule in Stederdorf online abrufbar sein.

„Bisher wurden die Unterlagen von interessierten Unternehmen schriftlich bei der
Vergabestelle angefordert, von dort in Papierform versandt und von der Firma ausgefüllt zur Angebots-Öffnung eingereicht“, sagt Neumann. „Die Umstellung auf die E-Vergabe ermöglicht künftig eine effizientere, schnellere und rechtssichere Abwicklung der
Vergabeverfahren“, ergänzt die Sprecherin der Stadtentwässerung, Petra Kawaletz.

Die Vergabestellen der Stadt und der Stadtentwässerung nutzen ab dem 1. Januar 2016 die Plattform „Subreport ELViS“, um den Einstieg in die E-Vergabe schrittweise
durchzuführen. „Unternehmen erhalten nach einer einfachen und kostenlosen Registrierung unter Verwendung einer ID-Nummer die Vergabeunterlagen per Download“, erklären Neumann und Kawaletz. Bis zur endgültigen Umstellung auf die elektronische Abwicklung müssen die Angebote aber noch in Papierform eingereicht werden.

Weitere Infos unter www.peine.de und www.stadtentwaesserung-peine.de im Internet

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Die Idee von subreport CAMPUS

subreport CAMPUS ist damit ein Portal, das die Vernetzung der an Vergabe und Ausschreibung beteiligten Parteien fördert. Hier wird der Bedarf tausender Auftraggeber mit den Angeboten zehntausender Unternehmen vermittelt. Mehr Vernetzung, mehr Informationen und mehr Schnittstellen – das sind nur einige wichtige Ziele und Funktionen des Portals für Zusammenarbeit, Ausschreibung und Vergabe.

Landratsamt Fürth Gebäudewirtschaft

Landratsamt Fürth Gebäudewirtschaft

25.11.2015

Sehr geehrter Herr Schipper,

wir haben Ende 2014 von einem anderen Ausschreibungsportal auf subreport gewechselt und haben diesen Schritt nicht bereut.

Uns hat die „einfache“ Handhabung dieser Plattform überzeugt. Auch die anfängliche Skepsis, dass die Firmen unseren Wechsel eventuell nicht annehmen, wurde rasch verdrängt, wenn man sieht, wie viele Firmen sich die jeweiligen Angebotsunterlagen runterladen.

Ich möchte mich auch für die immer freundliche Unterstützung bei der Einarbeitung bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Armin-Peter Eckert
Arch.-Dipl.-Ing. (FH)

Landratsamt Fürth
Gebäudewirtschaft
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Tel.: 0911-9773-0
Fax: 0911-9773-1113
poststelle@lra-fue.bayern.de

Vergabeberatungsstelle Klaeser GmbH

Vergabeberatungsstelle Klaeser GmbH

24.11.2015

Sehr geehrte Frau Peters,

meine bald 10 Jahre Erfahrung mit subreport ELViS nehme ich gerne zum Anlass, Ihnen meine Einschätzung der Vergabeplattform und der damit verbundenen Dienstleistungen zu skizzieren.

Ich habe subreport ELViS während meiner Tätigkeit als Werkleiter und Leiter der Zentralen Vergabestelle der Verbandsgemeinde Montabaur kennengelernt. 2006 haben wir dort die elektronische Vergabe eingeführt und uns für subreport ELViS als Plattform entschieden.

Unsere Auswahlkriterien waren:

  • Keine Softwareinstallation, browserbasierte Bedienung
  • Angebotsbearbeitung auf lokalem Rechner beim Bieter
  • Ausschreibungsvorbereitung und Angebotsauswertung auf lokalem Rechner bei der Vergabestelle
  • Sicherstellung einer kompetenten Hotline
  • Kostenfreie Nutzung der Lösung durch Bewerber/Bieter

Die hohen Beteiligungsquoten der Unternehmen und ihre äußerst positive Resonanz zeigten schnell, dass die Entscheidung für subreport ELViS eine richtige war. Bezeichnenderweise arbeiten meine Kollegen vor Ort heute nach wie vor mit dem System.

2010 habe ich die Vergabeberatungsstelle gegründet, die seitdem mit über 1.000 Vergabeverfahren viele öffentliche Auftraggeber – von der Bekanntmachung bis zum abschließenden Vergabevorschlag – betreut hat. Wir unterstützen Verwaltungen bei der Einführung der elektronischen Vergabe und beraten sie in Organisations- und Verfahrensfragen – insbesondere im Bereich der technischen Betriebe und des Vergabewesens.

Auch im Kontext meiner beratenden Tätigkeit spielt eine gute Vergabeplattform eine zentrale Rolle. Qualitätssteigerung und Qualitätssicherung, Erhöhung der Rechtssicherheit im Vergabeverfahren, Kosteneinsparung und Prozessoptimierung: subreport ELViS bietet hierfür ein effizientes Werkzeug, diese Ziele operativ umzusetzen.

Fakt ist und bleibt jedoch: Es sind die elektronischen Angebote, die den finanziellen Nutzen der eVergabe stiften. Hier liegt ihr großes Einsparpotenzial. Hier liegt gleichzeitig jedoch eine beachtliche Herausforderung, denn Bieter wollen für die eVergabe gewonnen werden. Es ist vor allem dem technisch und vergaberechtlich kompetenten Support von subreport zuzuschreiben, dass viele Auftraggeber schnell beachtliche Quoten digitaler Angebote erreichen. Akzeptanz ist eben auch in der IT-Welt durch nichts zu ersetzen.

Ein herausragender Support ist das eine, eine technisch ausgereifte und in der Praxis bewährte Lösung das andere. Die Verbindung beider Aspekte ist das, was zum Erfolg führt. Ich habe daher der Neuentwicklung Ihres Systems mit Neugier, aber auch mit Skepsis gegenübergestanden. Die Sorge war unberechtigt. Denn: Die intuitive Bedienbarkeit ist nach wie vor eines der wichtigsten Alleinstellungsmerkmale der Plattform.

Die Neukonzeption hat subreport ELViS meiner Einschätzung nach ein ganzes Stück vorangebracht. Sicherlich hat Ihr Beirat eVergabe an diesem Ergebnis einen maßgeblichen Anteil. Ich halte die Gründung dieses Gremiums, u.a. bestehend aus praxiserfahrenen Vertretern von Vergabestellen und Bietern, übrigens für eine hervorragende Idee. Und, nicht zuletzt: Die ständige Weiterentwicklung, die schnelle Umsetzung neuer rechtlicher Vorgaben und die Anpassung der entsprechenden Formulare sind aus Nutzersicht wichtige Bausteine in Ihrem Plattformkonzept.

Mit der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU und ihrer Umsetzung in deutsches Recht ist das Interesse an elektronischer Vergabe rasant gestiegen. Ich stelle jedoch auch fest, dass gerade kleine und mittlere Kommunen sich bei der Entscheidung für eine Plattform oft sehr schwer tun. Ich kann ihnen nur raten, einfach mit eVergabe zu beginnen und kann hierbei die Nutzung von subreport ELViS mit Überzeugung empfehlen.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Team weiterhin viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Klaeser
Geschäftsführer

Vergabeberatungsstelle Klaeser GmbH
Lahnstraße 45
56410 Montabaur
Tel.: 02602 / 99 89 73-0
Fax: 0321 / 21 23 92 32
E-Mail: Post@Vergabeberatungsstelle.de

Flughafen Köln/Bonn GmbH

index

18.11.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Flughafen Köln/Bonn GmbH hat sich 2011 für die Einführung der eVergabe entschieden.

Die Flughafen Köln/Bonn GmbH ist als Sektorenauftraggeber im Sinne des § 98 Ziffer 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) anzusehen. Auf Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sind das GWB und die Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) anzuwenden, wenn die geschätzten Auftragswerte die definierten Schwellenwerte erreichen oder überschreiten (§ 1 Abs. 2 SektVO). Werden die Schwellenwerte der SektVO nicht erreicht, gelten für die Flughafen Köln/Bonn GmbH die Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie die EU-rechtlichen Prinzipien der Transparenz und der Nicht-Diskriminierung.

Nach einer ausführlichen Markterkundung und Gesprächen mit Anbietern ist die Entscheidung auf die Plattform subreport ELViS gefallen. Maßgeblich für die Entscheidung war die intuitive und einfache Bedienung, die kostenfreie Nutzung für die Bewerber/Bieter, das offene und transparente Geschäftsmodell und das sowohl die FKB GmbH als auch die Firmen keine zusätzliche Software installieren müssen.

Die erste digitale Ausschreibung wurde am 18.04.2012 eingestellt.

Die FKB GmbH führt sämtliche Verfahren (ab einem Wert von 10.000 Euro) von der Preisanfrage, der formlosen beschränkten Ausschreibung, dem Teilnahmewettbewerb bis zu europaweiten Verfahren digital über die Plattform durch. Seit 2013 werden die Unterlagen ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Seit 2014 ist die Abgabe nur im Ausnahmefall und nach persönlicher Rücksprache postalisch möglich. Allein im laufenden Jahr 2015 wurden 182 Verfahren über die Plattform durchgeführt. Bei fast allen Ausschreibungen erreicht die FKB GmbH so einen Anteil von über 98% digitaler Angebote. In der IT-Beschaffung von Hard- und Software sowie Dienstleistungen werden 100 % digitale Angebote erreicht.

Diesen Erfolg haben wir auch dem subreport und seinen engagierten Mitarbeitern zu verdanken. Hervorzuheben ist die kostenfreie Hotline für die Auftraggeber und Auftragnehmer. Die Plattform hat sich als effiziente, schlanke, flexible Lösung bewährt, um die eVergabe einzusetzen. In der täglichen Praxis ermöglicht uns die Plattform einen revisionssicheren, kosten­ und zeitminimierenden Beschaffungsprozess durchzuführen. Darüber hinaus finden wir beim subreport immer ein offenes Ohr, wenn es um Anregungen und Weiterentwicklungen geht.

Wir danken dem subreport und seinem Team für die Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Flughafen Köln/Bonn GmbH

i.V.                                      i.A.
Egbert Bödecker                Frank Seifert
Leiter Einkauf                     stellv. Leiter Einkauf

Flughafen Köln/Bonn GmbH
Heinrich-Steinmann-Straße 12
51147 Köln
Tel.: +49 (0) 22 03 – 40-45 00
Fax: +49 (0) 22 03 – 40-27 56
egbert.boedecker@koeln-bonn-airport.de

Drum prüfe wer sich ewig bindet

Kriterienkatalog elektronische Vergabe

Viele Auftraggeber stehen vor der Aufgabe, eine geeignete eVergabelösung für ihre Vergabestelle zu finden. Es vergeht kaum ein Tag ohne entsprechende Markterkundung, ohne Teilnahmewettbewerb und beschränkte oder öffentliche Ausschreibung. Das ist gut, zeigt es doch, dass Bewegung in die Landschaft gekommen ist. Gleichzeitig wird oft deutlich, wie schwer man sich vor Ort mit der Wahl der Auswahlkriterien tut. Excel-Listen mit 300 und mehr Fragen sind nicht selten eher Ausdruck von Unsicherheit als profunder Detailkenntnis. Die folgenden Aspekte möchten Orientierung auf dem Weg zur richtigen Entscheidung geben.

Hat der Anbieter Bezug zur Praxis?
Viele Hersteller sind Softwarehäuser, manche haben als Informationsdienstleister eine andere Tradition und Prägung und verfügen über oft jahrzehntelange praktische Erfahrung im täglichen Austausch mit öffentlichen Auftraggebern und ihren Lieferanten. Praxisnähe ist enorm wichtig: Erkundigen Sie sich, ob und wie Praktiker bei der Entwicklung der Lösung beteiligt waren – beispielsweise als Beiräte oder in Form von Workshops.

Welche Funktionen soll die Lösung beinhalten?
Es gibt schlanke Systeme, mit denen Sie eine eVergabe vergaberechtskonform und effizient durchführen können. Mit mächtigen Vergabemanagementsystemen (VMS) können Sie auch die Vergabeunterlagen erstellen oder Angebote prüfen und werten. Ihre Entscheidung für eine der Varianten hat Konsequenzen: im Hinblick auf die Anschaffungskosten oder die Zeitspanne, bis Sie mit der eVergabe starten können. Überlegen Sie gut, wie viel eVergabe Sie wirklich brauchen. Die reibungslose Nutzung der Lösung darf nie durch ihre Komplexität gefährdet sein.

Wer pflegt und wartet die Lösung?
Es gibt Systeme, die lokal installiert werden und internetbasierte Lösungen, die einfach über den Browser als Software as a Service zur Verfügung gestellt werden. Im ersten Fall betreiben Sie das System selbst. Dadurch entstehen häufig höhere Kosten und Aufwände für Pflege und Anpassung. Im zweiten Fall liegen der Betrieb der Lösung, die Server, geeignete Ausfallsicherheitsmechanismen, Backups, Updates, Virenschutz und Firewalls vollständig in der Verantwortung und Zuständigkeit des Anbieters. Prüfen Sie die Angebote darauf, ob sie versteckte Folgekosten für Wartung und Updates enthalten oder ob Ihre Lieferanten Abonnements abschließen müssen.

Wie hoch sind die technischen Voraussetzungen der Lösung?
Internetbasierte eVergabelösungen setzen im Idealfall nichts als einen internetfähigen Standard-PC und eine digitale Signatur voraus. Neben dem Support ist dies sicher ein Grund, warum mit manchen dieser Systeme sehr schnell sehr hohe Quoten digitaler Angebote erreicht werden. Erkundigen Sie sich beim Hersteller, welche Quoten digitaler Angebote seine Kunden haben. Bei der Angebotsabgabe liegt das größte Nutzenpotenzial der eVergabe.

Kann die Lösung schnell in den Arbeitsalltag integriert werden?
Systemverständlichkeit und -bedienbarkeit sind elementare Kriterien für die Akzeptanz einer eVergabe-Lösung. Viele Systeme sind zwar leistungsfähig, müssen aber intensiv geschult werden. Es gibt auch Lösungen, die so konzipiert sind, dass sie sich praktisch selbst erklären und auch von Ungeübten intuitiv bedienbar sind. Hier gilt: Wenn Sie sich heute für eine solche Lösung entscheiden, können Sie die eVergabe bereits morgen nutzen. Manche Hersteller bieten ihren Kunden die Nutzung eines Demosystems an. Nutzen Sie die Chance und spielen Sie einfach mehrere eVergaben durch. Sie selber können am besten entscheiden, ob die Lösung einfach zu bedienen ist.

Bietet der Hersteller Ihnen und Ihren Bietern professionelle Unterstützung?
Support und Service sind Themen, die Sie bei Ihrer Entscheidung gar nicht hoch genug einschätzen können. Während der Arbeit mit einer Lösung tauchen immer wieder Fragen auf, die – oft dringend – beantwortet werden müssen. Persönliche Ansprechpartner und kompetente Beratung sind daher von größter Bedeutung. Erkundigen Sie sich, wie viele Mitarbeiter der Hersteller im Support beschäftigt und ob diese auch über vergaberechtliche Kenntnisse verfügen. Und: Bitten Sie um Referenzen, die die Zufriedenheit der Bewerber/Bieter mit Support und Service des Herstellers dokumentieren.

Passen die Geschäftsmodelle des Herstellers zu Ihnen?
Es gibt Hersteller, die ihre eVergabelösungen über klassische Lizenzmodelle zur Verfügung stellen – meist dann, wenn es große und komplexe Systeme sind. Alternativ zu diesen oft teuren Modellen bieten einige Hersteller Preismodelle an, die sich an der tatsächlichen Nutzung der eVergabelösung durch Sie bzw. Ihre Lieferanten orientieren. Insbesondere dann, wenn keine langfristigen Bindungen eingegangen werden müssen, liegen die Vorteile auf der Hand: keinerlei Investitionsrisiko, transparente IT-Kosten. Erkundigen Sie sich, ob der Hersteller Untersuchungen über die Einsparpotenziale seiner Lösung vorlegen kann und stellen Sie diese Ergebnisse seinem Angebot gegenüber.

Die Erfahrung zeigt: Sind diese Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet, haben Sie Ihre eVergabe-Lösung in vielen Fällen schon (fast) gefunden.

Der Autor Johannes Rother ist Prokurist der subreport Verlag Schawe GmbH, Köln.