Verpflichtung zum Einsatz der E-Vergabe

Quelle: Behörden Spiegel

Kölner Vergabetag 2012

(BS/rup) Annähernd 200 Teilnehmer kamen auf Einladung von subreport, einem Plattformhersteller für die elektronische Vergabe und Verlag für Ausschreibungen, nach Köln. Im Fokus standen nicht nur aktuelle vergaberechtliche Entwicklungen, sondern auch die Präsentation einer neuen Plattform.

„Vergeben ohne Internet? Unverzeihlich!“, so einleitend Prof. Dr. Dirk Heckmann, Universitätsprofessor in Passau und Mitglied des Bayrischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH). Die aktuelle Rechtslage ließe E-Vergabe bereits zu, das gesamte Vergabeverfahren sei elektronisch bzw. internetbasiert abzuwickeln. Er verwies darauf, dass eine Verpflichtung zum Einsatz der E-Vergabe aber erst mit dem neuen Legislativpaket der EU bis 2016 Realität werden solle. Sein Plädoyer für die E-Vergabe basiert vor allem auf einer stärkeren Transparenz im Beschaffungswesen, auf die kollaborativen Möglichkeiten des Web 3.0 und einer Vernetzung der Erfahrungsanteile der Systeme. E-Vergabe und E-Government seien zudem Motoren der Verwaltungsmodernisierung und damit Grundlage für ein zeitgemäßes Gemeinwesen.

Paradigmenwechsel durch EU-Kommission

Dr. Christian-David Wagner, Wagner Rechtsanwälte, setzte sich kritisch mit dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission auseinander. Es sei von einem Paradigmenwechsel auszugehen, wenn die Forderung nach einer verpflichtenden Berücksichtigung von sozial- und umweltpolitischen Aspekten in allen Phasen des Vergabeverfahrens durchgesetzt würde.

Der Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren. Klaus-Peter Tiedtke, befürwortet hingegen das Thema Nachhaltigkeit in der Beschaffung, weil ökonomische und ökologische Ziele sich nicht miteinander verbinden ließen, sondern die gleiche Verantwortung für das Gesamtwohl erfüllten. In Paragraph 97 GWB werden ökologische Kriterien neben die ökonomischen gestellt. „Die Erfüllung hoher Umweltkriterien bei der Herstellung, dem Transport und der Entsorgung der Produkte führt heute manchmal noch zu höheren Einkaufspreisen. Die wirtschaftliche Betrachtung im Rahmen von Lebenszykluskosten wird derzeit in den Bundes- und Landeshaushalten nicht abgebildet, wo leider immer noch mit den Instrumenten der Kameralistik – also Einnahmen uns Ausgaben – gearbeitet wird“, so Tiedtke.

Insgesamt zeige die Bandbreite der behandelten Themen, wie die Betrachtungsweise auf das Vergaberecht und die Ausschreibungspraxis durch die unterschiedlichen Interessenlagen der Betrachter determiniert wird. Die einen plädieren für Ökonomie, die anderen für Ökologie. Vielen ist das Vergaberecht zu kompliziert und nicht transparent genug. Daher war die Mehrheit der Teilnehmer der Ansicht, dass der neue Brüsseler Richtlinienvorschlag dem Vergaberecht zu viele politische Vorgaben aufbürde und zudem mit einem neuen „Bürokratiemonster“ zu rechnen sei.

Drei Ziele bei neuer Plattform

Edda Peters, Geschäftsführerin von subreport, war mit der Premiere in Köln zufrieden. Sicherlich auch deswegen, weil die erste Veranstaltung den Rahmen für die Präsentation der neuen digitalen Plattform namens subreport CAMPUS bot.

Mit dieser Plattform sei ein neues Kompetenzzentrum geschaffen worden, das in Deutschland bisher einzigartig ist. Ziel sei es, die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung zu stärken, Auftraggebern die Möglichkeit zu geben, sich in einem geschützten Bereich über Ihr Wissen auszutauschen und sämtliche Ausschreibungen an einem Ort zu bündeln und die Unternehmen entsprechend ihrer Suchprofile zu informieren.

Zahlreiche Teilnehmer des Kölner Vergabetages informierten sich über die Möglichkeit der neuen Plattform subreport CAMPUS. Foto: BS/subreport Verlag Schawe GmbH

Schreibe einen Kommentar