Ausschreibung

Die öffentlichen Verwaltungen in Deutschland sind verpflichtet, Aufträge ab einem bestimmten Auftragsvolumen öffentlich auszuschreiben. Denn Leistungen sind i.d.R. im Wettbewerb und unter Gleichbehandlung aller Bieter zu vergeben. Eine Ausschreibung umfasst die genaue Beschreibung des Projektes und der anstehenden Arbeiten, evtl. dazugehörige Pläne, Dokumente und Leistungsverzeichnisse, sowie eine Kopie der Vergabeordnung. Zu unterscheiden sind die Öffentliche Ausschreibung , die Beschränkte Ausschreibung und die Freihändige Vergabe.

Ausschreiber

Ausschreiber sind die Auftraggeber der öffentlichen, privaten und gewerblichen Hand: Bund, Länder, Städte, Kreise, Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen.

Auftragswert

Mit einem Auftragswert wird im Rahmen von Vergabeverfahren der geschätzte Wert einer ausgeschriebenen Leistung bezeichnet. Er wird i.d.R. durch den Auftraggeber kalkuliert und wird vorwiegend als Maßgabe verwendet, ob eine (öffentliche) Ausschreibung europaweit bekannt gemacht werden muss (sog. Schwellenwert). Darüber hinaus dient der Auftragswert bietenden Unternehmen als Orientierung über die Höhe eines potenziellen Auftrags.