Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW)

Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) vereint Experten und Entscheider im Vergaberecht und Public Sector. Es stellt seinen Mitgliedern eine exklusive Plattform zur Information und zum Wissensaustausch zur Verfügung. Zentrales Thema ist dabei Vergaberecht, aber auch grundsätzliche Public Sector Themen wie E-Government, Sicherheit und Healthcare. Das Netzwerk richtet sich an Personen aus Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft und bindet diese gleichberechtigt ein. Das DVNW folgt der Überzeugung, dass nur durch eine Einbeziehung aller Akteure des öffentlichen Marktes eine umfassende Informationsbasis geschaffen sowie übergreifend und nachhaltig akzeptierte Ergebnisse erarbeitet werden können.

Weitere Informationen unter www.DVNW.de

BITKOM

BITKOM ist das Sprachrohr der IT-, Telekommunikations- und Neue-Medien-Branche. BITKOM vertritt mehr als 1.350 Unternehmen, davon über 1.000 Direktmitglieder. Hierzu gehören fast alle Global Player sowie 700 leistungsstarke Mittelständler. Die BITKOM-Mitglieder erwirtschaften 135 Milliarden Euro Umsatz und exportieren Hightech im Wert von 50 Milliarden Euro. BITKOM repräsentiert damit ca. 90 Prozent des deutschen ITK-Markts. BITKOM bildet ein großes, leistungsfähiges Netzwerk und vereinigt die besten Köpfe und Unternehmen der digitalen Welt. BITKOM organisiert einen permanenten Austausch zwischen Fach- und Führungskräften und stellt seinen Mitgliedern Plattformen zur Kooperation untereinander und für den Kontakt mit wichtigen Kunden bereit.

Weitere Informationen unter www.bitkom.org

Behörden Spiegel

Der Behörden Spiegel ist die auflagenstärkste unabhängige Zeitung für den Öffentlichen Dienst in Deutschland. Die Zeitung mit aktuellen Informationen und Berichten aus Bereichen der Behörden, von der Kommune bis zur Bundesverwaltung, erreicht die wichtigsten Entscheidungsträger auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene, inklusive der Mandatsträger aus allen politischen Entscheidungsbereichen. Ein Online-Portal, das Artikel aus dem Behörden Spiegel mit weiterem Hintergrundmaterial ergänzt, sowie die beiden wöchentlichen Newsletter (E-Government/ITK; Sicherheit) stärken die Community-Bildung durch das Leitmedium Behörden Spiegel für den Öffentlichen Dienst zusätzlich. Im Wirtschaftsteil des Behörden Spiegel, Beschaffung, werden aktuelle Themen aus dem Vergaberecht erörtert, gleichzeitig Best Practice-Beispiele vorgestellt, und es wird über neue Produkte und Dienstleistungen informiert. Darüber hinaus gibt es jeden Monat ausgesuchte Schwerpunktthemen.

Weitere Informationen unter www.behoerdenspiegel.de

Zertifikat

Ein Zertifikat ist ein elektronischer Ausweis für eine Person, der von einem Trustcenter ausgestellt wird. Das Zertifikat wird vom ausstellenden Trustcenter digital signiert. Damit ist es vor Manipulationen geschützt und seine Echtheit ist nachvollziehbar garantiert. Da das Zertifikat grundlegende personenbezogene Informationen über den Besitzer des Zertifikates enthält, ist damit seine Identität belegt. Für gewöhnlich werden pro Person zwei Zertifikate ausgestellt:

  • Das persönliche Zertifikat.
    Es enthält Informationen über den Besitzer des Zertifikates sowie dessen vollständiges Schlüsselpaar, das sowohl den öffentlichen als auch den privaten Schlüssel beinhaltet.
  • Das öffentliche Zertifikat.
    Es enthält ebenfalls Informationen über den Besitzer des Zertifikates, beinhaltet jedoch lediglich dessen öffentlichen Schlüssel.

Der öffentliche Teil eines Zertifikates wird bei einem Verzeichnisdienst des entsprechenden Trustcenters veröffentlicht. Zertifikate können rein softwarebasiert (Softzertifikat) oder aber an eine digitale Signaturkarte gebunden sein.

Zeitstempel

Ein Zeitstempel ist eine Bestätigung dafür, dass bestimmte Daten zum angegebenen Zeitpunkt dem Aussteller des Zeitstempels vorgelegen haben. Die Zeitangabe wird durch die amtliche deutsche Zeit bestimmt. Mit dem Signaturgesetz wurde neben der qualifizierten Signatur auch der qualifizierte Zeitstempel beschrieben. Dieser garantiert rechtssicher, dass ein elektronisches Dokument nach der Unterzeichnung mit der qualifizierten Signatur nicht mehr verändert wurde.

Vorabinformation

Nach § 101a GWB Abs. 1, Satz 1 hat der Auftraggeber die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

VOF

Die VOF ist die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen. Die VOF findet Anwendung auf die Vergabe von Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden und deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann. Im Anwendungsbereich der VOF werden öffentliche Aufträge stets im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) vergeben.