EU-Vergaberichtlinien

Am 28.03.2014 wurden die neuen europäischen Vergaberichtlinien im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die EU-Richtlinien treten am 20. Tag nach der Veröffentlichung, am 18.04.2014, in Kraft und sind innerhalb von 2 Jahren bis zum 18.04.2016 in deutsches Recht umzusetzen. Ziele der Novellierung des EU-Vergaberechts sind eine Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren, eine Erweiterung der elektronischen Vergabe sowie die Verbesserung des Zugangs für kleine und mittlere Unternehmen zu den Vergabeverfahren.

Die Modernisierung des EU-Vergaberechts umfasst drei Richtlinien:

 

BMWi informiert über Neuregelungen zur eVergabe

Das Referat für öffentliche Aufträge und Immobilienwirtschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hat ein Informationsschreiben zu Neuregelungen im Bereich eVergabe sowie eine Übersicht zu den Fristen für die Umsetzung der eVergabe in nationales Recht veröffentlicht.

 

„Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergModG)“ liegt vor.

Diese Novelle, die am 24. Juni 2015 vom Bundeskabinett beschlossen werden soll, ist der erste Schritt eines zweistufigen Verfahrens. In dieser ersten Stufe erfolgt die grundlegende Neufassung des 4. Teiles des GWB (§§ 97 ff.). Im Herbst 2015 beginnt dann die zweite Stufe, in der die Neufassung der VgV und der SektVO und die neue Rechtsverordnung zur Konzessionsvergabe erfolgen. Bitkom Consult-Vergaberecht hat eine aktuelle Synopse zu den geplanten Änderungen im Entwurf des GWB erstellt und uns zur Verfügung gestellt: