Aktuelle EU-Schwellenwerte

Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2022 leicht steigen. Die ab Januar 2022 geltenden Schwellenwerte wurden am 11.11.2021 im Amtsblatt der EU (OJ L 398, 19 ff.) veröffentlicht.

Mit den Verordnungen (EU) 2021/1950 – 1951 vom 10. November 2021 gelten ab dem 01.01.2022 folgenden Schwellenwerte:

 

 

Neuer  Schwellenwert

Bisheriger Schwellenwert

Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden

140.000 €

139.000 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber

215.000 €

214.000 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern

431.000 €

428.000 €

Bauaufträg

5.382.000 €

5.350.000 €

Konzessionsvergaben

5.382.000 €

5.350.000 €

Eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger steht noch aus. Diese ist für einen verbindlichen Anwendungsbefehl ab dem 01.01.2022 jedoch nicht zwingend erforderlich, da die nationalen Vergabeverordnungen direkte Verweise auf die EU-Vorschriften beinhalten.