subreport ELViS – Die eVergabe-Lösung von Praktikern für Praktiker

Quelle: SUPPLY Magazin 04/2018 – Sonderbeilage „E-Vergabe“

Wie sieht die perfekte eVergabe-Lösung aus? Da hat sicherlich jede Vergabestelle individuelle Vorstellungen. Eine gemeinsame Schnittmenge gibt es aber wahrscheinlich dennoch: Die Lösung sollte einfach und intuitiv, möglichst selbsterklärend zu bedienen sein – sowohl für Auftraggeber als auch für Bewerber und Bieter – und sie sollte alle Vergabearten rechtskonform abbilden können. Nicht zuletzt ist Praxisorientierung ein weiteres wichtiges Stichwort.

Software-Knowhow und Vergabe-Expertise

Bei der Entwicklung einer eVergabe-Lösung ist deshalb nicht nur Software- und Entwicklungs-Knowhow gefragt, sondern auch Erfahrung und Expertise rund um Ausschreibungswesen und Vergaberecht – ein komplexes Gebiet, das sich insbesondere in den letzten Jahren nicht gerade statisch entwickelt hat. Das Kölner Unternehmen subreport bietet das aus einer Hand: Als Informationsdienstleister für Ausschreibungen ist subreport seit 100 Jahren am Markt und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung, wenn es um Aufträge und Auftragsvergabe geht. Bereits seit den 1990er Jahren setzt das Unternehmen auf neue Technologien und begann mit dem Aufbau eines heute rund zehnköpfigen Entwickler-Teams, das die Anforderungen von Vergabestellen und Unternehmen genauestens kennt. So verwundert es nicht, dass mit dem Elektronischen Vergabeinformations-System subreport ELViS bereits 2001 erstmals in Deutschland eine Ausschreibung der Stadt Mainz rechtskonform und vollständig elektronisch durchgeführt werden konnte.

Aus der Praxis für die Praxis

Das Ziel von subreport ELViS ist bis heute das gleiche geblieben: Eine einfache, aber hocheffiziente eVergabe-Lösung zu bieten, die sowohl den Anforderungen in Vergabestellen als auch auf Seiten der Bieter und Bewerber gerecht wird. ELViS ist webbasiert und damit sofort einsetzbar – ganz ohne Installationsaufwand. Das System ist selbsterklärend und intuitiv bedienbar und bildet den Prozess, den die Anwender „in Papierform“ kennen, eins zu eins ab. Und um auf das Stichwort Praxisorientierung zurückzukommen: Die ist bei der Entwicklung von ELViS höchste Maxime. Deshalb arbeitet subreport seit der Markteinführung seines eVergabe-Systems mit einem eigens gegründeten Beirat zusammen. Hier kommen Experten und Praktiker aus Vergabestellen und Unternehmen sowie Vergaberechtler regelmäßig zusammen. Ihre Vorschläge und Anregungen, die sie in ihrer täglichen Arbeit mit dem System sammeln, fließen direkt in die Weiterentwicklung von ELViS ein.

Höchstmaß an Flexibilität für die Anwender

So ist subreport ELViS nicht nur bei den sich ändernden Vorgaben und Anforderungen des Vergaberechts stets auf dem aktuellsten Stand, sondern wird auch in Hinblick auf Funktionalität und Nutzerfreundlichkeit immer wieder auch kritisch hinterfragt und weiterentwickelt. Was als Vergabeinformations-System begann, hat sich zu einem eVergabe-Management-System entwickelt: Die vollumfängliche Lösung beinhaltet mittlerweile Werkzeuge zum Projektmanagement, Formularmanagement, Bietermanagement sowie zur Angebotsauswertung. Die Mehrwerte reichen vom formularbasierten Vergabeworkflow und detaillierteren Rechte- und Rollenkonzepten bis hin zu Anwendungen zur Angebotsauswertung und ein Bietertool – ein Höchstmaß an Flexibilität für die Anwender.

Infoveranstaltung: Einführung der eVergabe

Quelle: www.handwerksblatt.de | 16.05.2018

Was die eVergabe für Unternehmen im Landkreis Trier-Saarburg bedeutet, darüber informiert eine Veranstaltung am 11. Juni im Tagungszentrum der Handwerkskammer Trier.

Der Landkreis Trier-Saarburg und der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.)  vergeben jährlich Aufträge im Gesamtvolumen von mehreren Millionen Euro an Betriebe der Region Trier. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß den rechtlichen Bestimmungen der öffentlichen Vergabe im Rahmen von Ausschreibungsverfahren.

Im Zuge der Digitalisierung von Verwaltungs- und Geschäftsabläufen hat der Gesetzgeber die Einführung der elektronischen Vergabe (eVergabe) beschlossen. Öffentliche Auftraggeber müssen bis 18. Oktober 2018 den Bietern die Möglichkeit einräumen, ihre Angebote elektronisch einzureichen.

Der Landkreis Trier-Saarburg und der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) haben sich hierzu für die Vergabesoftware „ELViS“ des Anbieters subreport entschieden.

Welche Vorteile das für Unternehmer bietet, darüber möchten der Landkreis und der A.R.T. informieren. Der Softwareanbieter subreport wird das Thema eVergabe und das Arbeiten mit der Vergabesoftware erläutern.

Die Veranstaltung findet statt am Montag, 11. Juni 2018, ab 15 Uhr im Tagungszentrum der Handwerkskammer Trier, Loebstr. 18, 54292 Trier.

Anmeldung unter Angabe der Teilnehmerzahl bis 1. Juni an vergabe@art-trier.de

Text: Tim Adrian / handwerksblatt.de

 

Kirchheimer Stadtverwaltung ab 10. Februar mit neuer Ausschreibungsplattform

Quelle: FOCUS Online | Do., 07.02.2018

Kirchheim unter Teck

Kirchheimer Stadtverwaltung ab 10. Februar mit neuer Ausschreibungsplattform

Kirchheim unter Teck, 07.02.2018 – Die Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck steigt auf eine neue Ausschreibungsplattform um.

Ab Samstag, 10. Februar 2018, werden die Vergabeunterlagen im eVergabe-System ELViS auf www.subreport.de kostenlos zur Verfügung gestellt. Auf der Plattform werden alle Ausschreibungen der Stadtverwaltung abrufbar sein. Die bisher verwendete Plattform www.ausschreibungen-kirchheim-teck.de steht spätestens ab 15. Februar 2018 nicht mehr zur Verfügung.

Im Zuge der Vergaberechtsreform 2016 müssen ab Oktober 2018 alle Vergabeverfahren oberhalb der europaweiten Schwellenwerte auch elektronisch abgewickelt werden können. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgabe wechselt die Stadt Kirchheim unter Teck die Plattform für den Download von Ausschreibungsunterlagen. Dieser Service soll allen Bietern zur Verfügung stehen. Die Ausschreibungsunterlagen können ohne Registrierung auf der Plattform angesehen werden. Wer an einer bestimmten Ausschreibung interessiert ist, kann diese auf www.subreport.de einsehen, indem er die in der Veröffentlichung angegebene ELViS-Nummer angibt.

Für den Download der Unterlagen ist eine einmalige Registrierung notwendig. Die Nutzung der Plattform ist kostenlos. Auch die elektronische Abwicklung der Ausschreibung zieht keine Kosten nach sich.

Fragen beantworten bei der Stadtverwaltung Christine Ulmer und Monika Momper von der Stabsstelle Bauverwaltung (E-Mail: bauverwaltung@kirchheim-teck.de, Telefon: 07021 502463 bzw. -406). Als Ansprechpartner bei subreport fungiert Bastian Rose (0221 98 57 856, E-Mail: bastian.rose@subreport.de).

 

 

Mit wenigen Klicks zum Auftrag

Quelle: Westfälische Nachrichten | Do., 07.12.2017

Ausschreibungen der Gemeinde ab 2020 nur noch online:

Mit wenigen Klicks zum Auftrag

Senden – Ab dem 1. Januar 2020 ist Papier bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Geschichte. Die Gemeinde Senden informierte darüber, was zu beachten ist.

Das papierlose Büro ist zwar nach wie vor eine Zukunftsvision. Doch schreitet der Siegeszug der elektronischen Datenverarbeitung immer weiter voran. Das gilt auch für die Auftragsvergabe aus öffentlicher Hand. Vor diesem Hintergrund informierten sich 35 Unternehmer im Rahmen der Veranstaltung „Der einfache Weg zu öffentlichen Aufträgen – die e-Vergabe mit Subreport ELViS” über die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge.

Im Zuge des Infoabends, der jetzt im Sendener Rathaus stattfand, erläuterte Stefan Ehl, Experte für die elektronische Vergabe bei der Firma subreport, wie sich die Unternehmen zukünftig mit wenigen Mausklicks über das elektronische Portal „ELViS” an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen können. „Nach einmaliger Registrierung auf der Plattform können die Unternehmen Vergabeunterlagen einsehen, sie digital bearbeiten und das fertige Angebot online einreichen“, erklärte Ehl.

Neben der Zeit- und Kostenersparnis, die daraus resultier, biete das elektronische Vergabeverfahren weitere Vorteile. So können Unternehmen über das Portal von vielen öffentlichen Vergabestellen gefunden und zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden. „Die Sichtbarkeit gerade kleiner Unternehmen wird durch die Nutzung von ELViS verbessert. Davon profitieren die Vergabestellen und die lokalen Unternehmen”, teilt die Wirtschaftsförderung Senden mit.

Um die Vorteile der digitalen Plattform auch im vollen Umfang nutzen zu können, müssen von den Unternehmen einige wenige Voraussetzungen erfüllt werden. Um verbindlich Angebote abgeben zu können, benötigen Unternehmen die Software „Java” und eine elektronische Signatur.

Dass sich dieser Aufwand zukünftig durchaus lohnen dürfte, da die Bedeutung der elektronischen Vergabe weiter zunimmt, machte Bürgermeister Sebastian Täger noch einmal deutlich: „Wir sind als öffentlicher Auftraggeber ab dem 1. Januar 2019 gesetzlich dazu verpflichtet, elektronische Angebote entgegen zu nehmen. Ab dem 1. Januar 2020 ist Papier bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen dann Geschichte.”

Damit der Einstieg in die elektronische Vergabe gelingt, bietet die Gemeinde Senden weiterführende Informationen zur e-Vergabe auf der gemeindlichen Homepage an. Darüber hinaus steht Simone Döhla, ✆ 0 25 97 / 699-309, E-Mail:s.doehla@senden-westfalen.de, interessierten Unternehmen bei Fragen gerne zur Verfügung.

„Wir sind als öffentlicher Auftraggeber ab dem 1. Januar 2019 gesetzlich dazu verpflichtet, elektronische Angebote entgegen zu nehmen.“

Bürgermeister Sebastian Täger

Auf starkes Interesse bei den Gewerbetreibenden stieß der Informationsabend zum Thema „Elektronische Auftragsvergabe“. Stefan Ehl erläuterte die Voraussetzungen und Möglichkeiten des Verfahrens. Foto: Gemeinde Senden

 

 

 

Neue Funktionen in subreport ELViS

Quelle: Behörden Spiegel / November 2017

Der Frühling belebt, der Herbst inspiriert

(BS/Andrea Farnung*) Mit einem großen Relaunch hat subreport zum 30. Oktober 2017 neue Funktionen im Vergabeinformations-System subreport ELViS realisiert. Ziel ist es, mit einem individuellen Formularmanagement, einem erweiterten Rollen- und Rechtemanagement und der Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) den Workflow von Ausschreibern bei der eVergabe noch besser zu unterstützen und spürbar zu vereinfachen.

Individuelles Formularmanagement

Mit dem Relaunch bietet subreport ein neues, individuelles Formularmanagement an. Neben den Formularen nach VHB-Standard haben Ausschreiber nun die Möglichkeit, in subreport ELViS eigene Formulare für den Vergabeworkflow mit Microsoft Word, OpenOffice und PDF implementieren zu lassen. Bei der Gestaltung der Formulare, die nach Verfahrensart und Prozessschritten konfigurierbar sind, sind keine Grenzen gesetzt: Ausschreiber können neben individuellen Layouts, Farben, Icons und Logos auch eigene Textvorgaben umsetzen und in subreport ELViS einbinden lassen. So lassen sich maßgeschneiderte Formulare entwickeln, die genau an die Standards und Vorgaben des Auftraggebers angepasst sind. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit, Formular-Bibliotheken nach Landesrecht für alle gewünschten Bundesländer in das eVergabe-System ELViS integrieren zu lassen.

Erweitertes Rollen- und Rechtemanagement

Der Einsatz von externen Dienstleistern wie Planern im Vergabeverfahren ist bei öffentlichen Auftraggebern längst gang und gäbe. Durch ein neuartiges, flexibles Rollen- und Rechtemanagement bietet subreport ELViS Auftraggebern die Möglichkeit, externen Partnern individuelle Zugänge zum Vergabeprozess zur Verfügung zu stellen – vom reinen Leserecht bis hin zur Bearbeitung der Bekanntmachung, der Vergabeunterlagen etc. Für eine sichere Kommunikation nutzen die Partner ein neues, internes Nachrichtensystem, in dem die gesamte Korrespondenz dokumentiert wird. Auf diese Weise sind beide Seiten stets vollständig und sicher informiert – grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Vergabeverfahren nach UVgO

Bisher wurde die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) auf Bundesebene und in Hamburg umgesetzt. Weitere Länder werden in den nächsten Monaten folgen. Auftraggeber können mit subreport ELViS jetzt alle Vergabeverfahren nach der Unterschwellenvergabeordnung rechtssicher durchführen – seien es Direktvergaben, öffentliche sowie beschränkte Verfahren und Verhandlungsvergaben mit und ohne Teilnahmewettbewerb. Mit den integrierten Formularen können Bekanntmachungen einfach erstellt und bequem direkt an service.bund.de sowie einen individuellen Fachmedienverteiler versandt werden. Natürlich stehen neben der neuen UVgO auch weiterhin alle Vergabeverfahren nach VOL in subreport ELViS zur Verfügung.
„Unser eVergabe-System ELViS wird dank seiner einfachen Handhabung und großen Praxisnähe bei mehreren tausend Vergabestellen in ganz Deutschland eingesetzt“, erläutert subreport-Geschäftsführerin Christiane Schäffer. „Mit den neuen Funktionen bieten wir unseren Nutzern jetzt noch mehr Möglichkeiten, ihre Aufträge einfach und vergaberechtskonform elektronisch zu vergeben.“

*Die Autorin Andrea Farnung ist in der Öffentlichkeitsarbeit für das Kölner Unternehmensubreport tätig. Mehr Informationen zu subreport ELViS stehen online unter www.subreport.de zur Verfügung.

Ab nächstes Jahr wird nur noch elektronisch vergeben!

Quelle: FOCUS Online | www.focus.de

Dienstag, 07.11.2017, 15:47

In Vorbereitung der elektronischen Vergabe informiert die Zentrale Vergabestelle der Stadt Neubrandenburg darüber, dass zukünftig (Pflicht ab Oktober 2018) nur noch elektronische Angebote abgegeben werden können. Die Stadt stellt ihre Ausschreibungsunterlagen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen auf dem Vergabeportal „subreport“ bereit.

Für den download der Unterlagen empfehlen wir eine kostenlose Registrierung. Die Unterlagen stehen dann bei öffentlichen Ausschreibungen als PDF-Dokumente und als zip-Datei für Sie bereit. Beschränkte und Freihändige Vergaben erfolgen auch über das Portal. Dazu erfolgt eine gesonderte Aufforderung an ausgewählte Firmen.

Für die elektronische Angebotsöffnung ist eine elektronische Signatur erforderlich. Bitte beschaffen Sie sich rechtzeitig diese Zugangsvoraussetzungen. Bei Interesse können Sie sich hier registrieren: https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html

FOCUS NWMI-OFF/Stadt Neubrandenburg

© FOCUS Online 1996-2017      

Von der Eignungsprüfung bis zur Beschaffungsorganisation

Quelle: Behörden Spiegel / Oktober 2017

Umgang mit Fehlern nur ein Aspekt beim sechsten Kölner Vergabetag

(BS/Jörn Fieseler) Ob die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) nun „UffgO“ oder „UVaugeO“ ausgespreochen wird, ist Geschmackssache. Und wie es zwei Lager bei der Aussprache der Abkürzung gibt, so gibt es auch zwei Meinungen zur Bilanz der Vergaberechtsmodernisierung. Letztlich scheint eines hingegen klar: Die Zahl der 30.000 Vergabestellen in der Bundesrepublik wird kleiner werden, weil mehr zentrale Vergabestellen benötigt werden. „Wir haben uns bei der Einführung der UVgO etwas gedacht“, sagte Hans-Peter Müller vom Vergaberechtsreferat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), der vor über 40 Jahren seine erste freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchführte und sich für seine Ehefrau entschied. So sollte mehr Gleichklang und Harmonie zwischen Ober- und Unterschwellenbereich (Wettbewerbs- und Haushaltsrecht) erreichte werden. Dieser Prozess ist für den Bund inzwischen abgeschlossen. Seit dem 2. September 2017 sei die UVgO anzuwenden, sagte Müller vor der Bundestagswahl auf dem sechsten Kölner Vergabetag der subreport Verlag Schawe GmbH. Die UVgO ist dem Haushaltsrecht zugeordnet, unterstrich der langjährige Referatsmitarbeiter. Komme sie nicht zur Anwendung, gelte § 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO). Deshalb sei stets individuell zu prüfen, ob aufgrund der Natur des Geschäfts eine Ausnahme gerechtfertigt sei, riet Müller den Anwendern. Wer darüber hinaus die UVgO anzuwenden hat, bleibt den Ländern vorbehalten. Nicht angewendet werden muss sie auf Konzessionen und von Sektorenauftraggebern. Allerdings hätten die Länder hier eigene Gestaltungsmöglichkeiten.

Sinnvoll, aber…

„Die EU-Vergabereform und die neue UVgO stellen in Hinblick auf eine Reihe inhaltlicher Regelungen sinnvolle Reformschritte und Erleichterungen dar“, bewertete Ulf Christiani, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Heuking Kühn Luer Wojtek, den gesamten Änderungsprozess gegenüber den mehr als 200 Teilnehmern. Aber: „Insbesondere das Unterschwellenvergaberecht ist in seiner Gesamtheit nach wie vor zu unübersichtlich für den Anwender.“ So habe einerseits das neue Regelwerk 34 Paragrafen mehr als die frühere VOL/A und beinahe 30 Verweise auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV). Andererseits gebe es noch die Parallelität zwischen UVgO und VOL/A sowie weiterhin die VOB/A als eigenständiges Regelwerk für den Baubereich.

„Das meiste wieder abschaffen“

Eine weitere Vereinheitlichung und Vereinfachung wäre daher wünschenswert, so der Rechtsanwalt. Stattdessen sieht Christiani anhand des nicht eindeutig definierten Anwendungsbereichs die Gefahr einer weiteren Zersplitterung. Prof. Dr. Ralf Leinemann, Seniorpartner der gleichnamigen Berliner Kanzlei, wurde noch deutlicher: „Die meisten Änderungen und Erneuerungen sollten schnellstmöglich wieder abgeschafft werden.“ Er thematisierte die Eignungsprüfung. Nach wie vor müsse strikt zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien getrennt werden. Einzig die Teamqualität könne etwa bei Beratungsleistungen nochmal als Zuschlagskriterium in Betracht kommen. Außerdem müssten die Kriterien auftragsbezogen sein. „Tariftreueerklärungen und die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns sind keine Eignungskriterien“, unterstrich Leinemann mit Verweis auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf. Außerdem würden viel zu viele Nachweise und Eignungserklärungen abgefordert. Entscheidend seien die Referenzen, um darauf aufbauend eine Prognose abzugeben, ob der Bieter den Auftrag zufriedenstellend ausführen könne. Ob durch die komplexen Regularien die Fehleranfälligkeit ansteigt, ist noch offen. Sie gänzlich zu vermeiden, dagegen wendet sich Dr. Henning Beck. „Fehler machen ist nützlich“, so der Neurobiologe von der Universität Frankfurt am Main. Schließlich würde hinter solchen Schwächen, wie Flüchtigkeitsfehlern, (bspw. ein verschossener Elfmeter), die wahre Denkpower des menschlichen Gehirns sitzen. Der Mensch lerne nicht nur, er verstehe, so Beck. Nur so könne er kreativ sein. Aber bei der öffentlichen Auftragsvergabe stehe die Fehlervermeidung im Fokus. Heute werde kein Angebot mehr abgegeben, ohne dass ein Rechtsanwalt dieses vorher geprüft habe, sagte ein Teilnehmer. Um mehr Routine und eine bessere Qualität bei Ausschreibungen zu erhalten, sprach sich Kerstin Hannapel von der Vergabeberatungsstelle Klaeser GmbH für die Einrichtung zentraler Vergabestellen aus. Nicht nur wegen der unausweichlichen Anwendung der eVergabe. Durch eine zentrale Beschaffungsorganisation würden die Rechtssicherheit des Verfahrens gewährleistet, ein Baustein zur Korruptionsprävention gelegt, der Wettbewerb gestärkt, die Qualität gesteigert und gesichert, erklärte die frühere langjährige Leiterin der zentralen Vergabestelle der Stadt Montabaur. Schließlich sei das Vergaberecht mehr als eine lästige Fessel bei der Beschaffung. Allerdings arbeite einer Vergabestelle erst ab drei bis vier Stellen effizient. Diese würden sich aber bei einer guten Organisation selbst finanzieren, da die Einspareffekte entsprechend hoch seien. Hannapel ist sich sicher, dass diese Entwicklung in den nächsten Jahren voranschreiten und sich dadurch die Zahl der Vergabestellen reduzieren wird. Dagegen gab es keine Widerrede.

Erfolgreiche Plattform

„Wir freuen uns, dass wir mit dem Kölner Vergabetag auch in diesem Jahr eine erfolgreiche Plattform für Austausch und Kommunikation zwischen Experten und Praktikern aus Vergabestellen und Unternehmen bieten konnten“, zieht subreport-Geschäftsführerin Christiane Schäffer ihr Fazit.

Positive Resonanz

Quelle: Behörden Spiegel / September 2017

eVergabe: ein Erfahrungsbericht der Ruhrbahn GmbH

(BS/Stefan Jendrusch*) Viele Auftraggeber haben bereits ihre Prozesse auf die eVergabe umgestellt, so auch die Essener Ruhrbahn GmbH (ehemals Via Verkehrsgesellschaft mbH).

Die Via Verkehrsgesellschaft mbH hat sich im 1. Halbjahr 2015 dazu entschieden, eine Plattform zur eVergabe einzuführen, auch um als Sektorenauftraggeber den gesetzlichen Forderungen zu entsprechen. Im Rahmen einer intensiven Marktsondierung wurden die einzelnen Vergabeplattformen verglichen: Wie komplex ist das System? Welche Unter-stützung bietet der Anbieter? Kann die Lösung schnell in den Arbeitsalltag integriert werden? Wie hoch sind die Kosten?

Durch die Analyse kristallisierten sich die Auswahlkriterien deutlich heraus: Für Olaf Vogelgesang, Leiter Einkauf der Ruhrbahn, war vor allem eine selbsterklärende, einfache Bedienbarkeit und eine intuitive Menüführung ausschlaggebend. Da neben EU-weiten und nationalen Ausschreibungen auch Preisanfragen über die Plattform platziert werden sollten, ist es zudem wichtig, dass die Nutzung für die potenziellen Lieferanten kostenfrei und ohne zusätzliche Softwareinstallationen funktioniert. Hohe Priorität hat bei dem Sektoren-auftraggeber auch ein kompetenter kostenfreier Support für Auftraggeber und Bieter.

Nach Prüfung der Angebote fiel die Wahl auf subreport ELViS. Das ist die Vergabeplattform, mit der im Jahr 2001 die erste elektronische Vergabe in Deutschland erfolgreich durchgeführt wurdeSeit September 2016 schreibt die Ruhrbahn mit ELViS aus. Heute bilanziert Olaf Vogelgesang: „Nach nun weit über 200 Ausschreibungen/Anfragen, die über ELViS gelaufen sind, kristallisiert sich eine wesentliche Verschlankung der Abläufe im Einkauf und eine erhebliche Reduktion des „Papierberges“ als erkennbarer Vorteil heraus. Eine revisions-sichere Ausschreibung und Dokumentation ist dabei stets gewährleistet. Die Mitarbeiter von subreport sind überaus fachkundig und engagiert. Auch die kostenlose telefonische Beratung in der laufenden Umsetzung überzeugt.“

subreport-Geschäftsführerin Christiane Schäffer freut sich über die positive Resonanz. „Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen. Deshalb hören wir ihnen zu und finden eine Lösung – ob Sie 5 oder 500 Ausschreibungen im Jahr realisieren.“

Für die Einführung der Software empfiehlt Olaf Vogelgesang: „Die IT und die im Hause betroffenen Fachbereiche sollten von Anfang an mitgenommen werden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Alle Projekte sind jetzt für jeden Mitarbeiter digital verfügbar, es gibt keine internen Postlaufwege mehr und keine unnötigen Zeitverzögerungen. Die digitale Ablage und Recherche werden deutlich erleichtert, der Suchaufwand verringert sich enorm und das Verfahren ist für alle Beteiligten jederzeit nachvollziehbar. Die Unternehmen werden durch gemeinsame Veranstaltungen und Schulungsangebote eingebunden. Auch dort gilt: Wer einmal digital abgegeben hat, macht es immer wieder.“

*Der Autor Stefan Jendrusch ist Vertriebsmanager der subreport Verlag Schawe GmbH, Köln        

Fehlerfrei vergeben

Quelle: Kommune21 · 7/2017 | www.kommune21.de

Die Vergabe von Konzessionen stellt Kommunen oft vor Herausforderungen. Das Elektronische Vergabeinformations-System von subreport hilft, Fehler zu vermeiden.

Mit der Umsetzung der europäischen Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) ist in Deutschland erstmals die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen umfassend geregelt worden. Im Zuge der Vergaberechtsreform 2016 wurde damit auf dem Gebiet der Konzessionsvergabe mehr Rechtssicherheit geschaffen. Wie bei europaweiten Ausschreibungen klassischer Aufträge gilt auch bei Konzessionen, dass die Vergabeunterlagen digital zur Verfügung gestellt und die Kommunikation zwischen Bewerbern und Auftraggeber auf elektronischem Wege erfolgen muss. Mit dem Elektronischen Vergabeinformations-System ELViS der Firma subreport ist es schon jetzt möglich, Konzessionsvergabeverfahren vollständig elektronisch durchzuführen. Denn die entsprechenden Funktionalitäten sind bereits implementiert.

Im Unterschied zur Vergabe von entgeltlichen Verträgen zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen erfassen Konzessionen die Erbringung von Dienstleistungen, die der Auftraggeber dem Konzessionsnehmer nicht vergütet, sondern diesem Nutzungs- beziehungsweise Verwertungsrechte für eine Leistung oder ein Objekt überträgt. Kennzeichnend ist, dass der Auftraggeber dabei das so genannte Betriebsrisiko auf den Konzessionsnehmer abtritt. Grundsätzlich gilt ein Schwellenwert von 5,225 Millionen Euro. Ab diesem Wert muss eine Konzession europaweit ausgeschrieben werden und das neue Konzessionsvergaberecht kommt zur Anwendung.

In Zeiten leerer Kassen kann die Vergabe von Konzessionen für Kommunen besonders interessant sein, bietet sie doch die Möglichkeit, Dienstleistungen durchführen zu lassen, ohne diese selbst vergüten zu müssen – etwa für das Betreiben von Parkhäusern oder Kantinen. Aber auch bei Entsorgungsleistungen, der Energieversorgung oder der Vergabe von IT-Leistungen spielen Konzessionen eine wichtige Rolle. Doch trotz der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen stellt deren Vergabe insbesondere kommunale Stellen regelmäßig vor Herausforderungen.

So hört man im Bereich der Energieversorgung immer wieder von Konzessionsvergabeverfahren, bei denen Bieter die Vergabeentscheidung der Auftraggeber erfolgreich angefochten haben. Bewerber, die keinen Zuschlag erhalten haben, zweifeln die Diskriminierungsfreiheit an – und suchen nach Fehlern in der Ausschreibung. Ist die Suche erfolgreich, platzt das ganze Verfahren und die Konzession muss erneut ausgeschrieben werden. Besonderes Augenmerk sollten Ausschreiber daher
auf exakt definierte Auswahl- und korrekte Bewertungskriterien legen. Gerade mit Blick auf Transparenz und Rechtssicherheit ist die elektronische Durchführung der Konzessionsvergabe mit subreport ELViS ein einfacher und effizienter Weg, um Fehlerquellen zu vermeiden und die Gleichbehandlung aller Bieter zu gewährleisten. Der Einsatz von ELViS kann Vergabestellen helfen, die Ausschreibungen formal korrekt anzulegen und während des Verfahrens eine rechtssichere Dokumentation aller Schritte und der Bieterkommunikation sicherzustellen.

Andrea Farnung ist PR-Referentin bei der subreport Verlag Schawe GmbH, Köln.

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Einfacher und anwendungsfreundlicher?

Quelle: Behörden Spiegel

[19.10.2016] – Heiße Eisen und heiße Diskussionen über das neue Vergaberecht

(BS/Jörn Fieseler) Komplexität und ständige Veränderung des Vergaberechts erfordern einen regelmäßigen Austausch. Im Vergaberecht zwischen öffentlichen Auftraggebern, Bietern und Rechtsexperten. Insbesondere durch die diesjährige Novellierung des Oberschwellenrechts und der anstehenden Neufassung der Unterschwellenvergabe. Vieles ist, entsprechend der Zielsetzung des Gesetzgebers, einfacher und flexibler geworden, doch auf den vom subreport veranstalteten 5. Kölner Vergabetag wurde deutlich: Durch den Erlass von neuen Normen sind – je nach Perspektive der Fachleute – nicht alle Probleme vollständig gelöst werden. Auch nicht bei der E-Vergabe.
“In vielerlei Hinsicht ist das Vergaberecht effizienter und flexibler geworden”, betonte Andreas Rüger aus dem Referat Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle, Immobilienwirtschaft im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Nur die Frage der Einfachheit werde vielfach kritisch gesehen. Allerdings habe es bei vielen Detailfragen gar keine alternativen Regelungsmöglichkeiten gegeben, da sie durch die EU-Richtlinien vorgegeben wurden, so Rüger gegenüber den mehr als 200 Teilnehmern. Zugleich prognostizierte der BMWi-Mitarbeiter: “Die Zeit der reinen Preisvergaben ist teilweise vorbei, Qualität und Innovationen werden als strategische Ziele immer wichtiger.”
Eine Einschätzung, die Benedikt Lowinski nicht teilt. “Die Gedanken, die man sich im Übergeordneten macht, kann man unten gar nicht durchhalten”, so der kaufmännische Angestellte des Stadtmobiliarherstellers Hahne & Lückel GmbH. Gerade bei standardisierten Produkten, wie zum Beispiel Mülleimern, sei die Qualität ein Kriterium, das oftmals fehle, etwa bei der Vorgabe des Materials. Zudem handle es sich häufig um unterschwellige Vergaben, wo zahlreiche Ausschreibungsmöglichkeiten nicht genutzt würden. “Entscheidend ist nach wie vor der günstigste Preis.”

Möglichkeiten und Stolpersteine

Unter den Stichworten Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeiten unterzog Dr. Oliver Esch, Leiter der Praxisgruppe Vergaberecht bei der Kanzlei Osborne Clarke in Köln, das neue Recht einer kritischen Betrachtung. Sein Fazit: “Die Wahl zwischen offenen und nicht-offenen Verfahren bringt keine wirkliche Flexibilität.” Es gebe keinen zeitlichen Vorteil und die Wahlfreiheit widerspreche bei echtem Teilnahmewettbewerb dem Ziel der Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Anders die erweiterte Zulässigkeit von Verhandlungsverfahren oder die neu ermöglichte Innovationspartnerschaft. Allerdings gelte es hier, die jeweiligen Vo­raussetzungen und Einschränkungen zu beachten.
Demgegenüber sieht Dr. Wolfgang Malms von der Kommunal Agentur NRW einige Stolpersteine, vor allem in den Details. Dies fange schon bei der Bereitstellung von Unterlagen und dem anonymisierten Download an und setze sich über die Kommunikation mit den Bietern fort. Letztere gehört nach Meinung aller nicht zu dem Teil, der allgemein veröffentlicht werden muss. Dennoch: “Der anonyme Zugriff wird unterschätzt”, betonte Loritta Meyer, Leiterin des Teams Vergabe bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Positiv aus Sicht einer Vergabestelle sei daran, dass öffentliche Auftraggeber leichter ähnliche oder gleiche Ausschreibungsunterlagen finden könnten.
Ein weiterer Stolperstein sei das Ausfüllen von EU-Formularen. “Reicht es, das Feld “Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen” anzukreuzen oder muss trotzdem eine Liste der geforderten Nachweise wie bisher beigefügt werden?”, fragte Malms. “Das Vergaberecht und seine Umsetzung haben noch “Macken”, es bietet aber auch Chancen. Man muss bereit sein, sie zu nutzen”, zog der gelernte Chemiker sein Fazit.

Zukunft E-Vergabe

Unterstützung erhielt er von Kölns Stadtdirektor Guido Kahlen, der ebenso wie Malms die neuen Regelungen aus kommunaler Sicht bewertete. Vieles sei zu begrüßen, insbesondere die E-Vergabe. Deren erstes erfolgreiches Verfahren habe übrigens die Stadt Mainz mit der E-Vergabe-Plattform subreport ELViS im Oktober 2001 durchgeführt. Aber: “Die Verpflichtung zur elektronischen Angebotsabgabe führte nicht automatisch zu elektronischen Angeboten”, mahnt Kahlen. Dafür müsse auch die notwendige Infrastruktur – der Breitbandausbau – vorhanden sein. Trotz allem gehöre die Zukunft der elektronischen Vergabe. Dagegen sei der Papierkram das Letzte und er und seine Mitarbeiter froh, wenn das letzte Angebot in analoger Form eingehe. Und auch Meyer bekräftigt: “Die mancherorts bestehende Angst vor der E-Vergabe ist völlig unberechtigt, auch unterhalb der Schwelle.”
Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Denn die Vielzahl von Plattformanbietern und die unterschiedlichen Veröffentlichungsmöglichkeiten erschweren die Suche nach Ausschreibungen, wie Lowinski betonte. Hier soll mit der XVergabe Abhilfe geschaffen werden. Der vom IT-Planungsrat verabschiedete Standard soll einen einheitlichen, plattformübergreifenden Bieterzugang ermöglichen, wie Frank Schmitz, Referatsleiter für IT-gestütztes Beschaffungswesen und Projektleiter E-Beschaffung im Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Innern (BMI), erläuterte. Bei den Plattformanbietern sollten daher noch in diesem Jahr die ersten Konformitätsprüfungen durchgeführt werden, damit der 2015 beschlossene Standard im kommenden Jahr in der Breite eingeführt werden könne.

Dialogorientierte Plattform

Bis dahin wird es in der praktischen Umsetzung und bei der Rechtsgestaltung für die Unterschwellenverordnung noch viel zu diskutieren geben. “Wir sind stolz, dass wir auch in diesem Jahr eine erfolgreiche Plattform für das oft viel zu kurz kommende Gespräch zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen bieten konnten”, zog Edda Peters, subreport-Geschäftsführerin und Initiatorin des Vergabetages, am Ende ihre Bilanz. Überhaupt sei der kontrovers-konstruktive Dialog zwischen Experten und Praktikern mehr und mehr eines der wichtigsten Alleinstellungsmerkmale des Kölner Vergabetages.

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Diskutierten mit den Teilnehmern des 5. Kölner Vergabetages: Benedikt Lowinski, Andreas Rüger, Dr. Wolfgang Malms, Dr. Oliver Esch, Frank Schmitz, Loritta Meyer und Moderator Jörn Fieseler (v. l.). Foto: BS/subreport