Bieter

Alle nationalen wie internationalen Unternehmen, die mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten wollen. Das Ausschreibungsverfahren sieht vor, dass diese Unternehmen für ein ausgeschriebenes Projekt Angebote abgeben müssen.

Bekanntmachungstext

Mit dem Bekanntmachungstext erfolgt die öffentliche Aufforderung zur Angebotsabgabe von Unternehmen. Im Bekanntmachungstext müssen Mindest-Angaben zur Ausschreibung gemacht werden. Welche Angaben enthalten sein müssen, regelt je nach Art des Auftrags die VOB/A, die VOL/A und die VOF. Die Bekanntmachung stellt die wichtigste Informationsquelle für potenzielle Bieter dar.

B2A

Business-to-Administration bezeichnet alle Beziehungen zwischen Unternehmen und öffentlicher Verwaltung.

Beschränkte Ausschreibung

Bei der Beschränkten Ausschreibung wird nur eine von vornherein begrenzte Zahl möglicher Anbieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Diese Aufforderung ist an mindestens drei Bewerber zu richten. Dabei ist das jeweilige weitere Vergabeverfahren (VOB, VOL, VOF) einzuhalten. Eine Beschränkte Ausschreibung soll nur dann erfolgen, wenn eine Öffentliche Ausschreibung unzweckmäßig ist, z.B. wenn die Leistung nur von einem Spezialisten ausgeführt werden kann, die Öffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis gebracht hat oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich wäre. Ihr geht im allgemeinen ein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb voraus.

Bieterkonferenz

Sitzung, zu der die ausschreibende Stelle alle Unternehmen einlädt, die Vergabe- oder Verdingungsunterlagen angefordert haben. Es besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme, jedoch werden hier in aller Regel wichtige Informationen zur Ausschreibung mitgeteilt, vereinzelt sogar Ausschreibungsbedingungen geändert.