Ausschreibung

Die öffentlichen Verwaltungen in Deutschland sind verpflichtet, Aufträge ab einem bestimmten Auftragsvolumen öffentlich auszuschreiben. Denn Leistungen sind i.d.R. im Wettbewerb und unter Gleichbehandlung aller Bieter zu vergeben. Eine Ausschreibung umfasst die genaue Beschreibung des Projektes und der anstehenden Arbeiten, evtl. dazugehörige Pläne, Dokumente und Leistungsverzeichnisse, sowie eine Kopie der Vergabeordnung. Zu unterscheiden sind die Öffentliche Ausschreibung , die Beschränkte Ausschreibung und die Freihändige Vergabe.